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Das ländliche Wohnhaus im Gerichtsbezirk Stainz : eine Untersuchung historischer Hausformen in der Weststeiermark
Entstehung
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6.4. Die Schlafräume( Stübl und Kammer)

Zusätzlich zu Rauchstube und Flur wurden, entwicklungsge-schichtlich nach und nach, weitere Räume an dieses Flurhaus- Raum-gefüge angebaut. Dabei handelt es sich sowohl um Speicherräumeals auch um zusätzliche Wohn- bzw. Schlafräume. Die Speicherräumesollen im Kap. 6.5. berücksichtigt werden, die vorwiegend zur Re-präsentation dienenden" guten Stuben" wurden bereits im Abschnitt6.1. behandelt. So bleiben hier die zusätzlichen Schlafräume, die,geheizt oder ungeheizt, teilweise auch am jeweiligen Baubestandsekundär sind.

Aus dem Kriterium der Heizbarkeit leitete sich die früher auchbei der Bevölkerung allgemeine Unterscheidung in Stübl und Kammerab, wenn diese Unterscheidung auch nicht immer genau eingehaltenwurde. Im Untersuchungsgebiet tritt heute die Differenzierungvon Stübl und Kammer immer mehr in den Hintergrund, in zunehmen-dem Maß werden alle Schlafräume, auch die der Kinder, die teil-weise Wohnfunktionen mit übernehmen, als" Zimmer" bezeichnet, wo-bei zum Teil Unterscheidungen wie" Schlafzimmer" oder" Kinder-zimmer" verwendet werden. 2 Die früher allgemein üblichen Benen-nungen dieser Räume werden so immer weniger verwendet und durchden neueren, städtisch beeinflußten, aber weniger differenziertenAusdruck" Zimmer" ersetzt. Auch für den Hauptwohnraum trifft dasin Einzelfällen zu. So wurde mir in einem von zwei alten Frauenmit eigenem Haushalt bewohnten Haus, das einen Mittelflurgrund-riẞ aufweist, erklärt, daß diese beiden Räume keine Stuben, son-dern" Sparherdzimmer" seien( NE 5).

Die Kammern waren entwicklungsgeschichtlich ursprünglich Spei-cherräume. Geramb stellt fest, daß es neben den in Blockbau ge-zimmerten oft auch ganz gemauerte Kammern gibt, die zur Aufbewah-

1 Vgl. z. Terminologie Arthur Haberlandt, Zur Vereinheitlichung der Typologie

und Terminologie des Bauernhauses in Österreich. In: MAG Wien 87, 1957, S. 33.Als Beispiel dafür, daß die Unterscheidung von Stübl und Kammer bei der Be-völkerung nicht immer genau eingehalten wird, s. O. Moser, Hausangaben, S.195, wo eine ungeheizte Schlafkammer von den Bewohnern des Hauses als" Stübl"bezeichnet wird.

2Vgl. dazu A. Schrutka- Rechtenstamm, Kultureller Wandel, S. 122, die gegen-über der ehemaligen Bezeichnung Kammer für heute ebenfalls das Überwiegenvon" Zimmer"," Schlafzimmer", teilweise auch" Kinderzimmer" feststellt.

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