5.1. Der zweizonige Grundriß
Die Bedeutung des einzonigen Grundrisses ist im Untersuchungs-gebiet vernachlässigbar gering. Es konnten nur drei Objekte fest-gestellt werden, die in diese Kategorie gehören, wovon eines einunbewohnter, halb verfallener Rest eines größeren Wohnhauses ist.Die beiden anderen Beispiele sind temporär genutzte Bauten fürdie Winzer bzw. Holzarbeit.
Die Kombination einer Rauchstube mit einer verbretterten, unterUmständen offenen Vorlaube, wie sie als Frühform des bäuerlichenWohnhauses nachgewiesen wurde, ist im Untersuchungsgebiet nichtmehr erhalten. O. Moser weist diese Form für Unterkärnten archi-
valisch als" Stuben" oder" Stuben mitsamt Vorlauben" nach, 1 undbereits V. v. Geramb spricht" für die ganz frühe Stufe dieserGrundrißentwicklung" von einer" Rauchstube mit einer giebelseitigvorgelegten offenen Laube". 2 Im Gegensatz zu Gerambs giebelseiti-
ger Vorlaube erarbeitete Moser für Unterkärnten die Rauchstubemit Längsflur, also traufseitiger Laube, als Grundform, wogegen inOberkärnten wieder Giebellauben anzunehmen sind.³ Für das Unter-suchungsgebiet dieser Arbeit erscheint ein Längsflur ebenfallswenig wahrscheinlich, da er auch in Resten nicht mehr erkennbarist, wenngleich einseitige, traufseitige Kraggebälke teilweise
vorkommen 4 und unter Umständen ein Hinweis auf das ehemalige Be-stehen dieser Grundrißanlage sein könnten. Im Koralmgebiet selbst,nämlich in der Gemeinde Pack, hat allerdings V. v. Geramb Wohn-häuser aufgenommen, die mit ihrer regelmäßigen Grundrißstrukturbereits nach Unterkärnten weisen und bei denen auch Längslauben-bildungen( bzw. Lauben an zwei Seiten der Rauchstube) zu sehensind.5
1 Oskar Moser, Die Hausangaben in St. Pauler Ehrungsbüchern und die Rauchstuben-
häuser Unterkärntens. In: Carinthia I 167, 1977, S. 238.
2 Viktor von Geramb, Die Kulturgeschichte der Rauchstuben. Ein Beitrag zur Haus-forschung. In: Wörter und Sachen 9, 1924, S. 8.
30. Moser, Hausangaben, S. 238.
4 Vgl. a. Johann Reinhard Bünker, Das Bauernhaus der Gegend von Köflach in Stei-ermark. In: Wörter und Sachen 1, 1909, S. 161.
5 Geramb- Nachlaẞ: Bauernhaus- Koralmgebiet: vlg. Lippenbauer, Gem. Pack, 15.8.
1913 und vlg. Pöschjakl, Gem. Pack, 18.8.1913.
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