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Das ländliche Wohnhaus im Gerichtsbezirk Stainz : eine Untersuchung historischer Hausformen in der Weststeiermark
Entstehung
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2.2.2. Das Grundbuch der Alten Reihe und andere archivalische

Quellen

Stellvertretend für die Herrschaften im Untersuchungsge-biet wurden die als Grundbücher der Alten Reihe zusammengefaßtenArchivalien der Herrschaft Stainz als größter Herrschaft des Be-zirks durchgesehen, um eventuell genauere Hausbeschreibungen indie Untersuchung einbeziehen zu können. Die Bestände reichen bis1629 zurück und enthalten vor allem Veränderungs- und Inventurs-protokolle. Soweit aber überhaupt Gebäude oder ganze Wirtschaftenund nicht nur Grundstücke in den Büchern vermerkt sind, handeltes sich jedoch um allgemeine Angaben, die keinen Rückschluß aufdie Art der Gebäude zulassen, sondern nur die wirtschaftliche Sei-te berücksichtigen. Ein Ansatz zu einer genaueren Beschreibung derGebäude findet sich als erste Eintragung in einem Veränderungspro-tokoll von 1795, wo eine Mühle mit drei überschlächtigen Gängen,Breinstampfe und Ladensäge beschrieben wird. Über das Mühlhausheißt es aber nur, daß es in" mittelmässigem Stand" sei und ein

Strohdach aufweise. 1 Bereits die unmittelbar folgenden Eintragun-

gen gehen überhaupt nicht auf die Art der Gebäude ein.

Wenn die Bücher auch nicht Seite für Seite durchgegangen wur-den, sondern nur bei den ersten Seiten genau, dann stichprobenar-tig, so zeigte sich doch, daß sie als Quelle für die gefügekund-liche Hausforschung kaum ergiebig sein würden, zumindest was die-se Herrschaft betrifft.'

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Aus der Zeit des Stiftes Stainz als Staatsherrschaft existierteine" Konzentrierte Gutsbeschreibung der kaiserl. königl. Staats-herrschaft Stainz" von 1818, die unter anderem eine Beschreibungdes dazugehörigen Gebäudebestandes, vor allem des Schlosses undder umliegenden Gebäude, enthält. Darunter befindet sich auch dasbereits erwähnte Gerichtsdienerhaus( s. Kap. 2.1.2.), das gemau-

1 StLA, GbAR 488, S. 3.

2 Auch 0. Moser stellt für die St. Pauler Ehrungsbücher fest, daß nur die äl-testen von ihnen, etwa aus dem 16. Jh., bezüglich Baubeschreibungen aussage-kräftig zu sein scheinen," während sich später die Eintragungen über Besitz-änderungen immer mehr vereinheitlichen und tabellarisch verkürzen". Oskar Mo-ser, Die Hausangaben in St. Pauler Ehrungsbüchern und die RauchstubenhäuserUnterkärntens. In: Carinthia I 167, 1977, S. 224.

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