gen Herrschaft Rohrbach zurückzuführen, die vom Stift Stainz 1602
erworben wurde.1
2.1.2. Baumaterial, Gehöft- und Grundrißformen
Trotz verschiedener Ungenauigkeiten ist die Gehöftanlagein der Indikationsskizze des FK meist klar erkennbar, wenn auchnicht immer festgestellt werden kann, welches der Gebäude dasWohnhaus ist. Daher ist es, wie bereits erwähnt, auch nicht mög-lich, nur auf Grund der Indikationsskizze die Grundrisse der Häu-ser festzulegen, da ein Wohnhaus mit Quergiebel und ein Wirt-schaftsgebäude mit Auffahrtsbrücke im Kataster gleich wiederge-geben sein können.
Auch bezüglich des Baumaterials kann daher nicht immer festge-stellt werden, ob es sich um den Mauertrakt eines Wohn- oder einesWirtschaftsgebäudes handelt, jedoch sind beim Baumaterial allge-meine Aussagen eher ableitbar als bei den Grundrißformen.
In der KG Trog² herrschen haufenhofartige Bildungen vor, doch
sind auch Paarhöfe und Keuschler- Wohnhäuser vorhanden. Von 48 Ge-höften oder Wohnhäusern weisen sieben Mauerbauanteile auf. Durchdie in diesem Fall sehr genaue soziale Kategorisierung ergibtsich für die Höfe mit Mauerbauteilen folgendes Bild: 1 Viertelbau-er, 2 Halbbauern, 2 Dreiviertelbauern und 2 Vierviertel- bzw.Ganzbauern. Der Mauerbau ist also bei den wirtschaftlich größerenHöfen vorherrschend, wobei allerdings sonst nicht immer eine Über-einstimmung zwischen Gehöftgröße und sozialer Kategorie besteht.Für die KG Sierling ³ gilt im Berggebiet bezüglich der Gehöft-form, was schon für die KG Trog gesagt wurde. Im Osten hingegen,wo Keuschen und Winzerhäuser den Hauptbestand an Bauten ausmachen,
Franz Otto Roth, St. Josef. In: Franz Huter( Hg.), Handbuch der HistorischenStätten. Österreich. Bd. 2: Alpenländer mit Südtirol.(= Kröners Taschenausga-be 279), Stuttgart 19782, S. 150 f.; Dehio- Handbuch. Die Kunstdenkmäler öster-reichs. Steiermark. Wien 1982, S. 441.
2StLA, FK 1995 Trog.
3StLA, FK 2146 Sierling.
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