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Wegmüssen
maligen Truppenübungsplatzes im Bereich von Ottenstein, Waldreichs, Reichhalms,Dobra mit einer Fläche von über 3.000 ha wurde der Windhag'schen Stipendienstif-tung im Tausch für das verlorene Gut Großpoppen- Rausmanns übergeben. Damitwar der Rückstellungswerber Stipendienstiftung der einzige, der mit seinen Forde-rungen Erfolg gehabt hatte, was vielerorts besonders deshalb Unmut hervorrief, daes der Stiftung sogar gelungen war, ihre Wirtschaftsfläche im Vergleich zur Situationvor 1938 zu verdreifachen. Die ausgesiedelten Bauern, deren Besitzgrößen durch-schnittlich 10 bis 20 ha betragen hatten, mußten ihre Rückstellungswünsche endgül-tig begraben.
9.5. Rückstellungsangelegenheiten
Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Problem, welches eingehendere juristi-sche Kenntnisse erforderte und nur punktuell angeschnitten werden soll, um dieSchwierigkeiten ein wenig zu verdeutlichen, welchen manche Aussiedler nach demKrieg gegenüberstanden. Für viele Aussiedler war mit dem Ankauf eines neuen, ge-eigneten Hofes samt Grundstücken alles erledigt. Dies betraf indes nur die wirt-schaftliche Seite, denn innerlich verkraftete man die unfreiwillige Trennung von El-ternhaus, Feldern und Wäldern, wo man„ jeden Stein" kannte, und von Kindheits-erinnerungen nicht so schnell. Anders stand es aber mit jenen Aussiedlern, die nichtsGeeignetes gefunden hatten, die immer noch in Notwohnungen hausten, deren Ab-lösesummen in Reichsmark nach dem Krieg in nichts zerronnen waren. Und wenigerfreulich war die Lage auch für jene, welche ihre Ersatzhöfe entschädigungslos andie ehemaligen, meist jüdischen Vorbesitzer zurückgeben mußten. Alle diese„ Döl-lersheimer" erhofften nun nach dem Krieg von der jungen Republik Österreich Hil-fe.
Wie an früherer Stelle bereits erwähnt, erfolgten die ersten Rückstellungsansu-chen der Döllersheimer Aussiedler beim zuständigen Außensenat im KreisgerichtKrems schon in den Jahren 1945 bis 1947. Damals wurde diesen Gesuchen auch statt-gegeben, da man die für Zwecke der deutschen Wehrmacht erworbenen Grundstük-ke als rückstellungspflichtig erachtete, weil die Errichtung des Truppenübungsplat-zes Döllersheim keineswegs als eine auch in anderen Ländern übliche Maßnahme zurStärkung der Wehrmacht angesehen werden konnte, sondern eindeutig im Zusam-menhang mit der Kriegspolitik des Hitler- Regimes zu sehen war. Überdies hättendie Antragsteller sich weder die Käufer für ihre Besitzungen auswählen können, nochhätten sie die Möglichkeit gehabt, sich erfolgreich gegen den Verkauf ihres Besitzeszu wehren.
Der Einzug des Truppenübungsplatzes Döllersheim durch die sowjetische Besat-zungsmacht verhinderte damals eine weitere Durchführung der Rückstellungsange-legenheiten. Sie wurden deshalb, wie aus einem Schreiben der Kommission hervor-geht, bis zum Abzug der Besatzungsmächte vertagt. 18 Nach Abschluß des Staatsver-trages gab es wieder Hoffnung für die besitzlos gewordenen Aussiedler. Laut Staats-vertrag gab es wieder die Möglichkeit, Rückstellungsansprüche geltend zu machen.
18 R. Leutgeb, Die„ Döllersheim- Affäre", a.a.O., S. 9.