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Wegmüssen : die Entsiedlung des Raumes Döllersheim (Niederösterreich) 1938 - 1942 ; volkskundliche Aspekte ; Begleitveröffentlichung zur Sonderausstellung im Schloßmuseum Gobelsburg ; mit einem Beitrag über Waldviertler Flur-, Siedlungs- und Hausformen von Ernst Pleßl und einer Beschreibung Waldviertler Hochzeitsbräuche von Adolfine Misar
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Wegmüssen

Regel für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. 16 Die Kommandantur beabsich-tigte, die landwirtschaftlichen Flächen am Rand des Platzgebietes an die umliegendenOrtsgemeinden selbst zu verpachten und die Weiterverteilung sowie Einziehung undAbführung des Pachtzinses durch die Ortsgemeinde durchführen zu lassen. 17 Die ge-pachteten Acker- und Wiesenparzellen waren von den Pächtern selbst kenntlich zumachen, unter anderem auch deshalb, damit die im Sommer 1939 eintreffenden Schä-fer diese Flächen vermeiden konnten, da man auf dem Übungsplatzgebiet eine exten-sive Schafhaltung plante.

Es wurden allerdings auch Fälle bekannt, daß man Randflächen des Übungsplatz-gebietes, die man schließlich doch nicht benötigte, oder bei Grenzbegradigungen ab-fallende kleinere Flächen wenige Monate nach der zwangsweisen Absiedlung undEntschädigung der ursprünglichen Eigentümer an andere Bauern aus den umliegen-den Gemeinden nicht nur verpachtete, sondern sogar wieder verkaufte. Solche Fälleverbitterten die Aussiedler besonders, denn natürlich war es schwer verständlich, daßman ihnen das Land wegnahm und es an andere wieder weitergab.

7.4. Betreten verboten

Das Betreten des Übungsplatzes abseits der vorläufig noch öffentlichen Straßen warallen Zivilpersonen verboten. Alle, die auf Anordnung der Kommandantur Arbeitenim entsiedelten Gebiet auszuführen hatten, also Pächter oder Bauarbeiter oder ehe-malige Bewohner der Ortschaften, die Friedhöfe besuchen wollten, mußten vor demBetreten des entsiedelten Gebietes bei der Kommandantur in Allentsteig einen Aus-weis zum Betreten des Truppenübungsplatzes beantragen. 18 Aufgrund der zu erwar-tenden Vielzahl von Pächtern sowie deren Haushaltsangehörigen und Dienstleutenwurden die Ortsgemeinden angewiesen, alle Personen über 16 Jahre, die bei der Feld-arbeit den Übungsplatz zu betreten haben würden, in Listen einzutragen. 19 DieKommandantur stellte Ausweise gegen Bezahlung von 20 Rpf. jeweils nur für einebeschränkte Zeit aus, höchstens für ein Jahr. Nach Ablauf mußte eine Verlängerungbeantragt werden. Zweitschriften für verlorengegangene Ausweise kosteten 30 Rpf.Der Ausweis war auf dem Übungsplatzgelände allen Soldaten, Gendarmeriebeam-ten, Wachposten, Truppenstreifen und den Zivilwächtern der Kommandantur aufVerlangen vorzuweisen. Ohne Ausweis angetroffene Personen hatten Anzeigen undStrafen zu erwarten.2 20

Im Jahre 1941 verfeinerte man das System und gab folgende Arten von Ausweisenheraus: gelbe Farbe= Tages- und Zeitausweise, orange Farbe= Lieferantenauswei-se, grüne FarbeKraftfahrzeugausweise, rote Farbe= Angestellte und Arbeiter,

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16 Archiv der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 38.

17 Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, 59. Jg., Nr. 47, 1. Dezember 1938.18 Allgemeine Verlautbarung im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, 59. Jg.,Nr. 34, 25. August 1938.

19 Bekanntmachung der Kommandantur, 31. 3. 1939, Archiv der BezirkshauptmannschaftZwettl, IV- 203/ 39.

20 Bekanntmachung der Kommandantur, 31. 3. 1939, Archiv der BezirkshauptmannschaftZwettl, IV- 203/ 39.