Die Entsiedlung
6.5. Verbotene Schlägerungen und Holzverkäufe
263
Viele der im projektierten Übungsgebiet wohnenden Bauern versuchten auch nochrasch vor dem Zwangsverkauf etwas Geld aus ihrem Anwesen herauszuschlagen.Von Vertrauensmännern der NSDAP wurde dem Gendarmeriepostenkommandovon Großglobnitz gemeldet, daß das ganze Evakuierungsgebiet von Holzhändlernüberschwemmt sei, daß die Bauern zum Teil bereits mit der Schlägerung begonnenhätten. 30 Noch am selben Tag, als dies gemeldet wurde, am 8. Juli 1938, erließ derZwettler Landrat an alle betreffenden Gemeindeämter und Bürgermeister den Auf-trag ,,, die Waldbesitzer im Guten, aber in bestimmter Weise darauf aufmerksam zumachen, daß Schlägerungen unbedingt zu unterbleiben haben", da sie staatlichen In-teressen entgegenstehen.³¹ Die Meldung durchläuft alle betroffenen Stellen und so-wohl die Kommandantur des Truppenübungsplatzes in Allentsteig als auch das Prä-sidium der Landeshauptmannschaft Niederdonau bitten den Landrat dafür zu sor-gen, daß durch Gendarmerieposten und Forstbehörden strenge Kontrollen durchge-führt werden. Die Erhaltung des Baumbestandes und des Buschwerks am Truppen-übungsplatz lag im Interesse der Wehrmacht, weil diese„ zur kriegsmäßigen Ausbil-dung der Truppe dringend erforderlich" waren, und wer sich daher dem Schläge-rungsverbot widersetze, der setze sich dem„ Vorwurf der Sabotage" aus und habe„ Strafverfolgung wegen Landesverrats" zu gewärtigen.³2
Die Bevölkerung nahm diese Anordnungen allerdings nicht ohne weiteres hinund ließ sich- so scheint es- auch durch die Strafandrohungen nicht sehr beein-drucken. Im Jänner und Februar 1939 ergingen etliche scharfe Briefe der Komman-dantur des Truppenübungsplatzes und des Heeresforstamtes Döllersheim an die Be-zirkshauptmannschaft, in denen die Nichteinhaltung und die mangelnde Überwa-chung des Schlägerungsverbotes beklagt werden. 33 Man spricht von Verabredung derBevölkerung, von Ortsbesorgern, die sich selbst an den Schlägerungen beteiligtenund darüber, daß die zuständige Gendarmeriestation in keinem einzigen Falle einge-schritten sei. Die Betroffenen heuchelten Unkenntnis, obwohl nachgewiesen wurde,daß die Bekanntmachung an der Amtstafel angeschlagen war und auch per Boten vonHaus zu Haus ging. 34 Im Amtsblatt vom 16. März 1939 wurde das Schlägerungsver-bot erneut verlautbart. 35 Brennholz wurde bald nur noch vom Heeresforstamt abge-geben, und am 1. Februar 1940 erfolgte im Amtsblatt des Landrates in Zwettl die er-ste Aufforderung„ Spart Brennholz". 36 Die Auswirkungen des Krieges begannensich bemerkbar zu machen.
30 Archiv der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 38, E.Nr. 853.31 Archiv der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 38, E.Nr. 853.32 Archiv der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 38, E.Nr. 853.
33 Kommandantur Truppenübungsplatz Döllersheim an den Landrat in Zwettl, Brief vom19. 1. 1939, Zl. 63 und 24/25, Heeresforstamt Döllersheim an Kommandantur des Truppen-übungsplatzes Döllersheim, Brief vom 27. 1. 1939, Tgl. Nr. 78/39, beide: Archiv der Bezirks-hauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 39.
34 Archiv der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, IV- 203/ 39.
35 Amtsblatt des Landrates in Zwettl, 60. Jg., Nr. 11, 16. März 1939.
36 Amtsblatt des Landrates in Zwettl, 60. Jg., Nr. 39, 28. September 1939. Amtsblatt desLandrates in Zwettl, 61. Jg., Nr. 5, 1. Februar 1940.