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Heinrich Bebels Schwänke. zum l. Male in vollst. Übertr. hrsg. von Albert Wesselski
Entstehung
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was für ein mannlich und hochgemut Wort hat er gesagt! Wie treff-lich hat er alle Ehr der Mannlichkeit und eines tapfern Manns vorUnbill verteidigt!" Noch jetzt ist bei uns ein Sprichwort, daß manvon einem Mann, der die Herrschaft hat dem Weib Glossar ::: zum Glossareintrag  Weib überlassen, sagt,er rede ein mannlich Wort wider sein Weib Glossar ::: zum Glossareintrag  Weib.

155. Georg Weselin von eim ungestalten Mägdlein.

wei Spaziergänger begegneten einem Mägdlein, das gar wenigholdselig war. Da sie das Mägdlein ersahen, saget einer zumandern, doch also, daß sie es konnt hören: Wer möcht es nichtbillig behaupten, daß die Jungfrau Glossar ::: zum Glossareintrag  Jungfrau da schön ist?" Das Mägdleinverstunde wohl, daß man ihrer spottete, und saget: Wahr ists, abervon Dir wird niemand solches behaupten." Antwortet er: Wohlkönnt es einer behaupten, wann er wollet also lügen, als ich von Dirgelegen hab."

156. Von einer beichtend Ehebrecherin.

ie Neugier trieb ein Bauern, daß er hören wollt, was sein Weib Glossar ::: zum Glossareintrag  Weibwürde beichten, derhalben er sich hinter den Stuhl des Priestersverbarge. Als sie nun nebst anderm beichtet, sie hätte die Sünd desEhebruchs begangen, und sie der Priester wollt nach getaner Beichtabsolvieren, fing er von erst an beim Ehebruch. Da sprang der Baueraus seim Hinterhalt hervor und sprach: Guter Herr, absolvieret sievon den andern Sünden; von des Ehebruchs wegen will ich sie schonselber zur Strafen ziehen, also daß es keiner andern Buße bedarf."

157. Von der Herrschaft der Mägde über die Pfaffen.

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in Predigtpfaff wollt am Ostertag mit einer schimpflichen Red einFröhlichkeit und Gelächter erregen- wie ich denn oben gezeigthab, ihr Brauch sei also und saget: Welcher von den Männern inseinem Haus die Herrschaft hat, der soll zuerst anstimmen das Freuden-lied von der Erstehung Christi." Als aber niemand anstimmet undsich der Herrschaft im Haus vermaße, stimmet der Pfaff selber an,

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