Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde18 (1912) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde

  
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18 (1912) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde
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Ethnographische Chronik aus Österreich.

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nachziehen. Wenn der Beschuldigte starb, nahm der Scharfrichter die Schnur ab undwohnte dem Leichenbegängnisse bei, früher in seiner roten Tracht, in unserer Zeit nurmehr als gewöhnlicher Trauergast. So wurde mir wiederholt von ernsten Landleutenberichtet, und ich zweifle nicht, daß noch jetzt manche daran glauben.

Wenig verschieden ist der Gebrauch im Deutschen Reiche. W. v. Schulenburgberichtet diesfalls) über die östlich der Elbe und wahrscheinlich in ganz Norddeutsch-land verbreitete Ansicht, daß einzelne Personen für Totschlag oder andere Verbrechen einenRing oder ein Band aus Eisen als Armband tragen müssen. Aus besonderer Gnade kannstatt dessen eine rote Schnur verwendet werden. Auch hier muß der Scharfrichter zeit-weilig nachsehen. Es sind stets Vermögliche, von denen man dies glaubt, die sich vonder strengen Strafe durch Geld losgekauft haben. Reuter erzählt in Ut mine Stromtid"von einem derart bestraften Bauern, der eine Frau in gesegneten Umständen erschlagenhabe. In Norddeutschland ist diese Angelegenheit sprichwörtlich geworden, daß man voneinem etwas übelbeleumundeten Menschen sagt, er müsse die Rote Schnur tragen.

Für diese symbolische Strafe findet man bei Grimm zwar keine unmittelbare Er-wähnung, doch immerhin einige Bemerkungen, die dieselbe beleuchten und die Grund-lagen der Volksmeinung etwas klarlegen. So heißt es Seite 660; Beschädigungen anLeib und Leben werden nach Stand und Geschlecht des Beschädigten geringer und höhergebüßt. Weiters Seite 681 und 739: Den Knecht treffen härtere Strafen als den Freienund er wird zuweilen gestraft, wo der Freie bloß büßt. Dieser konnte um Geld Hautund Leben lösen. Unfreie traf Strafe, weil sie der Buße unwürdig erschienen und auchzu zahlen unvermögend waren. Seite 677 wird über Scheinbußen abgehandelt, wohinunser Verfahren einzureihen ist. Unfreie, unehrliche, verächtliche Leute haben auf garkeine Genugtuung Anspruch, oder nur auf spöttische und ganz geringe. Als Buße einesFreien gegen einen Unfreien galt schon, wenn dieser dem Schatten des Beschädigers ander Wand an den Hals schlug oder wenn ihm der in der Sonne blinkende Wehrschildgezeigt wurde.

Das Vorkommen des Gebrauches auf weit voneinander entfernten Gebieten be-zeugt die einst allgemeine Verbreitung und das Beruhen auf uralten eingewurzelten Ein-richtungen. Ebenso wie heidnische Glossar ::: zum Glossareintrag  heidnische, anscheinend sinnlose Gebräuche noch in unserer Zeitgeübt werden, so ist auch die Scheinstrafe mit der Schwarzen oder Roten Schnur eineim Volke noch wache Erinnerung an die Frühzeit des deutschen Volkes.

Einige Ergänzungen zum polnischen Faust Twardowski.

Von Dr. Max Höfler, Bad Tölz.

Dr. Twardowski spielt in Polen wohl auch die Rolle eines Faust oder Paracelsus; seinTonbild erinnert ganz und gar an den Hahn- oder Gockelreiter, der als Gebildbrot in Salz-burg, Steiermark, Hallein ein Nikolausgebäck ist( Zeitschr. d. Ver. f. Volksk., Berlin 1896,S. 324, 1902, S. 86) das heißt ein Motiv für Volksplastik" aus Teig. Man sieht, wie tätigdie Volksphantasie ist; diese gebackenen Reiter( Schimmelreiter, Gansreiter, Hahnreiter etc.)erinnern doch sehr an den Schwanenritter und an den niederländischen( Schouwer)" Rev op Stokję". An den Hahnrei"(!)( Zeitschr. d. Ver. f. Volksk., 1909, S. 78) zudenken, ist gewiß verfehlt. Der infernalis venator mußte sich die Umwandlung in einenGockelreiter gefallen lassen.

III. Ethnographische Chronik aus Österreich.

Benjamin Kroboth. Am 6. Apríl d. J. starb in Oberthemenau der Ober-lehrer B. Kroboth, ein verdienter Mitarbeiter dieser Zeitschrift, der auch die volks-kundlichen Sammlungen unseres Museums durch Darstellung der Eigenart der kroatischenBevölkerung von Oberthemenau und Umgebung auf das dankenswerteste bereichert hat.Seine Arbeiten im 7. Bande der Zeitschrift sind musterhaft genaue Erkundigungen und

1) Zeitschr. f. Ethn. Anth. u. Urgesch., Berlin 1898, S. 76.