Literatur der österreichischen Volkskunde.
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17. Sprachvergleichung und Urgeschichte. Linguistisch- historische Beiträge zurErforschung des indogermanischen Altertums. Von O. Schrader. Dritte, neubearbeiteteAuflage. Jena 1906/07. 3 Teile. 235 und 559 S.
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Das Volkstum dér europäischen Völker indogermanischer Zunge ruht im unterstenGrunde auf Blut und Überlieferung des gemeinsamen indoeuropäischen Urvolkes. Uner-meßlich viel hat die einzelvolkliche Entwicklung zugebracht, unübersehbar sind dieWirkungen des europäischen Kulturverkehres seit der Urzeit für die Einzelgeschichte,große, durchgreifende Bewegungen, wie das Christentum, haben ihren gleichmäßig um-gestaltenden Einfluß geübt aber in Hausbau und Technologie, in den Sitten undBräuchen des Familien- und Stammeslebens, der Viehwirtschaft u. s. w. sind doch genugElemente uralter, urgemeinsamer Erbschaft im Volksleben und Volkstum der EinzelvölkerEuropas übrig geblieben. Dies berechtigt und verpflichtet uns, auch an dieser Stelle vonder Neubearbeitung eines berühmten und wichtigen Werkes Kenntnis zu nehmen, welchessich, nach Sicherung seiner Methoden( im I. Teil, siehe diese Zeitschrift, Bd. XII, S. 176)anf linguistisch- historischer Grundlage, mit der Kultur des Urvolkes in der gemeinsamenUrzeit befaßt. Sprach- und Sachkunde reichen sich bei diesen Darstellungen, welche diemateriellen und technologischen Probleme, wie das soziale und geistige Leben der Urzeitbehandeln, in wohltuender Weise die Hand, und es ist höchst erfreulich, zu sehen, inwelch ausgedehnter und mutvoller Weise Erscheinungen des heutigen Volkslebens,namentlich der Ost- und Südslawen, bei denen noch mit großer Zähigkeit sich uraltewirtschaftliche Zustände und sozial- geistige Überlieferungen erhalten haben, zur Beleuch-tung und Erklärung der urzeitlichen Verhältnisse herangezogen werden. So zur Erläuterungdes indogermanischen Sippenwesens( S. 370 ff.), der Raubehen( S. 328), der Familien-verhältnisse( S. 350 ff.), der Stellung von Mann und Weib Glossar ::: zum Glossareintrag Weib( S. 362 ff.) u. s. w. Um sounbegreiflicher ist die Ablehnung aller Belehrungen, welche für die urzeitlichen Problemeund deren Belichtung von der vergleichenden Völkerkunde dargeboten werden und inaller Tiefe nur von dieser beigebracht werden können( S. 222, II. T., S. 130). Man mußnur nicht glauben, daß man von der vergleichenden Völkerkunde hinlänglich Notizgenommen hat, wenn man etwa die Werke Ed. Hahns herangezogen. Das Urvolk vergleichtsich in seiner Kultur- und Geistesstufe methodisch richtig nur mit Hottentotten Glossar ::: zum Glossareintrag Hottentotten undKaffern oder anderen typischen Viehzüchtern, die in voller Deutlichkeit nur mehr auf demBoden der farbigen Welt angetroffen und studiert werden können. Zwei Beispiele, wiedie vergleichende Völkerkunde allein den letzten Schlüssel für das Verständnis der urzeit-lichen indogermanischen Tatsachen an die Hand gibt! S. 337 ff. führt O. Schrader zurUnterstützung der von ihm mit großem Scharfsinn aufgestellten Bedeutungsentwicklungindogerm. poti„ er selbst"* poti, Herr und„ Ehemann" eine große Zahl von höchstschlagenden Analogien( oder einzelvolklichen Fortsetzungen?) des Gebrauches der um-schreibenden Formel: er selbst zur Bezeichnung des Hausherrn, wie sie von seilen derFrauen und Kinder, bei Ostslawen und Nordgermanen bis auf den heutigen Tag arge-wendet wird, an, ohne indessen über die tieferen Gründe dieser auffallenden Bezeichnungs-weise irgend etwas beizubringen, ja offenbar ohne eine Ahnung, daß es sich hier umeine der vergleichenden Völkerkunde sehr bekannte häufige Tatsache des Namen- oderWorttabu( aus Furcht vor Wortzauber) handelt.
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Zum Beispiel bei den Kaffern in Südafrika( Mac Lean,„ Kafir Laws and customs",p. 93:„ no woman will state the name of her husband"), Kranz,„ Natur- und Kulturlebender Zulus, S. 114-15, vergleiche jetzt Dr. R. Lasch, Über Sondersprachen und ihreEntstehung( Mitt. d. Anth. Ges, in Wien", XXXVII, S. 99); damit ist dann natürlichauch sogleich der sprachphilosophische Skrupel„ des hervorragenden Sprachforschers"hinfällig, mit dem sich Schrader in der Anmerkung 1 auf S. 340 ff. auseinandersetzt.
Ein zweites sehr deutliches Beispiel oder vielmehr eine ganze Kette vonBeispielen dafür, wie sehr sich die engherzige Beiseitestellung der vergleichendenVölkerkunde bei der Behandlung urzeitlicher Kulturprobleme straft, ist der ganzeAbschnitt über das Recht( Strafrecht), welcher in höchst unglücklicher Art anMommsens unglaubliche Fragen zur Rechtsvergleichung", zum ältesten Strafrecht der
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