Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde12 (1906) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde

  
Jahrgang 
12 (1906) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde
Einzelbild herunterladen
 

Der Kampf um die Passionsspiele in Tirol im 18. Jahrhundert.

187

Geistlichkeith guete Predigen und Kinderlehren anstatt derselben halten,folgpar andurch die Leuthe zur wahren Andacht anhalten solle«, weiles ein>> Jrrwohn« und» sindlicher Aberglauben« sei, solchen Spielen dieAbwendung der Strafen Gottes zuzuschreiben, und daß derartige Gelübdevon der Geistlichkeit in wahre Andachtsübungen umzuändern seien.Damit ist der Standpunkt Maria Theresias bereits charakterisiert:ihr Verbot richtete sich damals nicht so sehr gegen die Aufführungender Volksschauspiele selbst, als gegen ihre Auffassung als religiöseHandlungen, und betraf vielleicht sogar, obwohl sie nicht speziellgenannt sind, in erster Linie die Passionsspiele, weil in einer Ver-ordnung vom Jahre 1752 über die Tage, an denen überhaupt keineTheatervorstellungen stattfinden durften, auch die ganze Fastenzeitbis zum Mittwoch nach Ostern ausgenommen ist.*) Das Volk jedochwollte den Begriff der Passionsspiele und Karfreitagsprozessionennicht mit den» Bauernkomödien« zusammengeworfen wissen undsuchte sich trotz dieses Verbotes immer noch die Erlaubnis dazu aus-zuwirken, wodurch die Landesbehörde veranlaßt wurde, folgende Ver-ordnung im Sinne des kaiserlichen Verbotes am 14. März 1752 auseigener Machtvollkommenheit zu erlassen:

Einige Städte und Gemeinden seien in» dem irrsamen Wahn«<,daß das Erlösungswerk nur durch» einen offenen theatralischenAufzug in Begleithung deren Geißleren und Creutzzicheren einichenEindruck wirken« könne, darauf verfallen, sich gegenseitig in derprunkvollen Ausstattung der Zeremonien übertreffen zu wollen, wozudie Zinsen von kirchlichen Stiftungen und das Geld der Leute ver-wendet würden. Dabei seien an dem Tage, welcher der andächtigstenBetrachtung des Leidens Christi gewidmet sein sollte, die Kirchenleer gestanden, weil sich das Volk von nah und fern» mehrers ausVorwiz alẞ innerlichen Andachtstrieb« herandrängte, um den Aufzugzu sehen, dagegen aber die Wirtshäuser mit desto mehr Gästen an-gefüllt gewesen, so daß dort und auf den Straßen sehr oft» theils an-stößig, theils unanständige Äußerungen« vorkamen, was ebenso wiedas» iberflüßig eußerliche Gepränge und die theatralischen Vor-stellungen« dem» wahren Dienst Gottes« nicht förderlich sein konnte.Deshalb werde» allgemeinen Ernstes« bereits für den nächsten Kar-freitag im Einverständnis mit der geistlichen Vorstehung» die üblichgeweste Exhibition nebst denen Geißleren und Creutzziecheren auchanderen zu Fus gehenden oder berittenen verklaydten Persohnenein für allemal« verboten und sei durch einen ganz einfachen Bet-gang, an dem sich wie zu Innsbruck sämtliche Bewohner zu be-teiligen hätten, zu ersetzen.

*) Auch der Umstand, daß in der Verordnung vom Jahre 1765, mit welcher dieVolksschauspiele wieder allgemein erlaubt wurden, ausdrücklich alle, comischen Auftritte,in welchen von Glaubensgeheimnissen einige Vorstellung geschichet, in Verfolg derenbereits bestehenden kaiserlichen Verbothen" ausgenommen wurden, beweist die Stellung-nahme Maria Theresias gegen die Auffassung der Spiele als Andachten.

13*