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Hausotter.
prädestinirt erscheint, gehen nun die ersten Vorbereitungen zurGründung eines geordneten Haus- und Wirthschaftsstandes an.
Nur zu bald sind die mitunter köstlich- drolligen Scenen des» Fensterln« vergessen, und mit Ruhe und Besonnenheit wird dieserbevorstehende Act des Lebens eingeleitet.
Das Auffallendste bei der Einrichtung der Hochzeiten ist, dassBraut und Bräutigam wie fast überall üblich ihre Gäste nichtgemeinschaftlich laden und bewirthen, und sich zusammen beimHochzeitsmahle freuen, sondern jeder Theil ladet seine Verwandtenund Nachbarn abgesondert ein, so dass jeder für sich eine Hochzeits-gesellschaft bildet.
Der Gang des Ganzen ist nun folgender: Wenn der Heiratsantraggemacht werden soll, so begibt sich der Bräutigam in Begleitung vonein paar älteren Männern aus dem Kreise seiner Verwandten oderFreunden zu den Eltern der Braut,*) wo man sie bereits erwartetund woselbst auch schon Vorbereitungen zu einem würdigen Em-pfange getroffen worden sind. Die Begleitsmänner machen den Antrag;dieser wird genehmigt und hie und da auch schon manche vorläufigeVerabredung rücksichtlich des Ehevertrages getroffen. Sodann wirddie Braut gerufen und befragt, ob sie mit freiem Willen ihre Ein-willigung gebe? Bei Bejahung dieser Frage reichen sie sich einanderdie Hand, und der Bräutigam gibt ihr ein Goldstück oder einigeThaler als» Mahlschatz« und» Einigungspfand«. Nun wird die Wein-oder Branntweinflasche herumgeboten, und hernach vereinigen sichAlle bei einem kleinen Male aus Braten, Kuchen und dergleichenbestehend.
Dies heisst das» Gewissmachen« oder» aufs gewisse Wort geh'n«.Sobald nun die Angelegenheiten der in Aussicht stehenden Ehe-schliessung im besten Gange sind, wird zu dem kirchlichen Aufgebotgeschritten. Vier Wochen vor der Hochzeit begibt sich der Bräutigammit der Braut zum Seelsorger der Gemeinde und legen ihm ihr An-liegen vor. Nachdem sie seinerseits in wohlgefälliger, gemessenerAnsprache auf diesen bedeutungsvollen Schritt aufmerksam gemachtworden sind und auch der Katechismus streng ausgehört wordenward, erfolgt mit nächstem Sonntag die erste kirchliche Aufbietung.**)
Bei der bald nachher folgenden Eheberedung oder» Zusage«<,welche gewöhnlich acht bis vierzehn Tage vor der Hochzeit gehaltenwird, versammeln sich die Verwandten und Freunden beiderseits imOrtsgerichte, dessen Mitglieder ebenfalls anwesend sind. Nun wird
*) Die bevorstehende Werbung wurde der Braut von ihrem Auserwählten bereitsgelegentlich beim„ Fensterln" oder bei einer sonstigen Gelegenheit angedeutet.
**) Gewöhnlich liess man dieser kirchlichen Ceremonie Beschleunigung zutheil, in-dem man in den Perioden der Eheschliessung( Fasching, nach Ostern) jene Zeit wählte,in welcher sich einige Feiertage trafen.