Inmann und Bauer in den Ortschaften der Pfarre Rothenbaum.
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Alle diese Bedingungen werden niemals besprochen oder verein-bart, beim Abschlusse des Vertrages nicht einmal erwähnt, weil sieüberall gleich sind. Auch Miethe und Taglohn sind am Hofe meistenshergebracht, höchstens eine bekannte Eigenthümlichkeit des Hofes.
Das Stiften.
Der Vertrag wird immer auf ein ganzes Jahr geschlossen. Um-ziehzeit ist nur Georgi. Da geht es überall recht lebendig zu, da inmanchem Jahre besonders viel Inleute» umziehen«. Doch haben mancheHöfe ihre ständigen Inleute.» Unter dem Jahre« und überhaupt beidiesem Verhältnisse gibt es keine Kündigung. Alles geht schön still-schweigend vor sich. Der Bauer ist zum Beispiel mit seinem Inmannenicht zufrieden, weil er viele und recht ausgelassene Kinder hat oderMorgens nicht zeitlich genug kommt. Da lässt er bei ein, zwei Ge.legenheiten gegen geeignete Personen ein Wort darüber fallen, dasser einen anderen Inmann will. Die Rede geht gleich weiter und balderscheinen Leute beim Bauern aufs Stiften.*)
Passt ihm Einer oder der Andere nicht, so sagt ihm das derBauer nicht ins Gesicht; er sagt bloss:» O, ich bin mit meinem Inmannrecht zufrieden, da wirst Du Dich verhört haben oder haben's Dichangelogen.<< Hat er wirklich einen» eingestiftet«, dann ist sein bis-heriger Inwohner» ausgestiftet«. Der Bauer verständigt ihn aber niemalsdavon; er muss es von anderen Leuten erfahren. Wegen der Ver-ständigung hat der Bauer keine Sorge. Bei uns, wo der Verkauf einesSchweines, ein Raufhandel zwischen Hunden, das Kalben einer Kuhein hervorragendes Tagesereigniss bildet, wird auch der Inmann seineAusstiftung gar bald» inne«. Er lässt auch nichts verlauten und gehtsich eine Herberge suchen. Zur Bekräftigung des Vertrages gibt derInmann dem Bauern eine Angabe, den Stiftpfennig, 30 oder 50 kr.
Und zu Georgi schickt der fremde Bauer mit Mann und Rossund Wagen um seinen neuen Inmann, wie sich auch unser Bauer umden Hertransport seines jetzigen Hintersassen zu kümmern hat. Allesdas geschieht, ohne dass zwischen den beiden Theilen auch nur einWort darüber gefallen wäre.
Häufig geschieht es auch, dass der Inmann sich zuerst anderswoeinstiftet und der Bauer erst auf Umwegen hievon erfahren muss.
Eine festgesetzte Zeit für diese Heimlichthuereien gibt es natür-licherweise nicht. Es ist aber, soviel ich erfahren konnte, bei uns auseinem solchen Verhältnisse noch nie zu einem Bestandprocess ge-kommen.
Anders ist es beim Dingen der Dienstboten( Ehalten). Diese kommen niemals zumBauern, sondern der Bauer muss sich selbst um die Knechte und die Bäuerin um dieMägde umsehen und muss sie zuerst„ anreden". Bei den niedriger stehenden Inleuten istdies verkehrt. Diese Unterordnung unter die Ehalten drückt sich auch in der Sitzordnungbeim Essen aus; siehe den oben erwähnten Aufsatz:„ Der Brauch beim Essen". Zeitschr.f. öst. Volkskunde, Jahrg, V.