Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde6 (1900) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde

  
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6 (1900) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde
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Inmann und Bauer in den Ortschaften der Pfarre Rothenbaum.

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6. Der Inmann darf in des Bauern zubereitetes Feld bis 1 Strich» Linset«( Lein) bauen. Da ihm aber der Leinsame zu theuer zu stehenkommt( Strich kostet 6 fl.), säet er grösstentheils Hafer dafür an.7. Nach dem Ausdreschen einige Körbe( Kirmen) voll Flau'n

( Spreu).

8. Das» Kehrwischlaibl« einige Male im Jahre, so oft er zumBrotbacken einen neuen Kehrwisch zu machen hat.

9. Einen Sack Korn( 1 Strich Inhalt= 108) als Abfindung fürdie>> Seelerwecken«. Mehr darüber weiter unten.

10. Als Abfindung fürs» Bauernschissal«*) ein Viertel Korn.

11. Früher bekam der Inmann auch die Streu vom Bauern. Dahat er mit demselben die ganze Streu für die Wirthschaft im Walderechen müssen, bekam die ganze Kost, die Arbeitstage wurden ihmgerechnet; aber der Bauer konnte sich im Frühjahre von des InmannsMisthaufen drei Fuhren Mist auflegen.

12. Für jeden Arbeitstag zahlt der Bauer 10 kr. Das ist der ge-wöhnliche Betrag. Er entspricht auch dem Miethzinse, den der Inmannzahlt. Der beträgt 10 fl. Arbeitstag und Miethzins stehen in gleichemVerhältnisse. Arbeitslohn 7, 8, 10, 12, 15 kr., Miethzins fürs ganzeJahr 7, 8, 10, 12 oder 15 fl. Je höher der Miethzins, desto besser

für den Miether!

b) Was der Inmann leistet.

1. Einen jährlichen Zins von 10 fl. Im Nachbarorte Chudiwa istallgemein der Zins von 5 fl. üblich. Da aber für den Inmann nachder gewöhnlichen Regel zu wenig( nur 5 kr.) Arbeitslohn herauskäme,gibt man ihm 6 kr. für den Arbeitstag.( Angaben des Wirthschafts-besitzers Josef Weber in Sternhof, der selber einen Hof in Chudiwabesessen.)

2. Beide Inleute sind verpflichtet, dem Bauern so oft und wannimmer er es verlangt,» auf die Arbeit« zu gehen. Der Taglohn istfür Beide gleich. Hat das Inweib Glossar ::: zum Glossareintrag  Inweib ein kleines Kind, so muss sie sichJemanden dazu dingen, meist ein altes, arbeitsunfähiges Weib Glossar ::: zum Glossareintrag  Weib oderein Schulkind, wenn die eigenen Kinder noch nicht stark genug sind;das müssen sie aber schon nach dem zurückgelegten sechsten Lebens-jahre sein. Von dieser Zeit an beginnen sie die Schule zu besuchen,besser gesagt, zu vernachlässigen.» Kannst Du schon in die Schulegehen, so kannst Du Kinder warten auch.«< Mir thut oft das Herz weh,wenn ich dem oder jenem Kinde nachfrage.» Es muss Kinder warten,<<ist meist die Antwort, und das sind immer die schlechtgenährten, oftauch geistig beschränkteren Inmannskinder. So kannte ich ein solchesMädchen, das fünf Jahre lang immer bis zum kleinen k die ersteClasse besuchte. Mit zehn Jahren fangen diese Parias anzu hütenoder werden wieder zum Kinderwarten verdingt. Die» Schulstrafen«<

*) Näheres darüber in meinem Aufsatze: Der Brauch beim Essen" im V. Jahrg. derZeitschr. f. öst. Volkskunde, Wien.

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