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Die aus dem Jahre 1595 ſtammende Rolandsäule ist heute noch dasSinnbild der ehemaligen Freiheit und Selbständigkeit dieſes wohl-habenden Ortes.
Um diese Vorrechte jedenfalls beneidet, ersannen die Orte derUmgebung folgende Hänselei: Die Frattinger durften wohl Jahrmärkte,aber keinen Wochenmarkt abhalten und deshalb beschlossen sie, diesemMangel in einer Vorsprache beim Kaiser Josef II. abzuhelfen. DerRichter, der sich daraufhin mit zwei Geschworenen nach Wien begab,sollte dem Kaiser seine Bitte folgend vortragen:„ Die Frattinger bittenEure Majestät um die Gewährung eines Wochenmarktes am Mittwochjeder Woche." In seiner Aufregung soll er sich jedoch versprochen undsein Anliegen in folgende Worte gekleidet haben:„ Die Frattingerbitten Eure Majeſtät um die Gewährung eines Mittwochs in jederWoche", worauf der Kaiser die Bittsteller lächelnd und gnädigst mitden Worten verabschiedete:„ Die Bitte sei Euch gewährt!”
Auf dieselbe Weise und zur gleichen Zeit soll übrigens auch derMarkt Schatt au zu einem Mittwoch gekommen sein, wie Dr. Lud-wig in seiner Monographie„ Der Markt Schattau“( S. 163) zu be-richten weiß: Als nämlich im hiſtoriſchen Kontrollorgang der WienerHofburg die Deputation aus Schatiau aufgestellt war und Kaiser Joſefauf sie zutrat und fragte:„ Wer sind die Herr'n?" antwortete derSchattauer Sprecher:„ Wir sind die vier Herr'n von Schattau!“„ Undwas wünschen die Herr'n?" fragte Josef lächelnd.„ Wenn Ew. Maje-ſtät uns allergnädigst jede Woche einen Mittwoch huldvollſt verleihenwürden!“„ Der ſei euch in Gnaden gewährt“, sagte Joſef und entließdie Herren freundlich.
Seit dieser Zeit werden in Unter- Reßbach die vier Könige desTarockspieles scherzweise als„ die vier Herr'n aus Schattau“ bezeichnet.
Eine andere Neckerei, die in den Orten Schatta u und Unter-Reh ba ch geläufig ist, bringt gleichfalls Dr. Wieder in seiner Orts-geschichte: In Unter- Rezbach wurde einmal ein Malefikant( Misse-täter) festgenommen, der gehängt werden sollte. Die Gemeinde ver-fügte aber über keinen Galgen und deshalb wandte sie sich an denSchattauer Marktrichter mit der Vitte, ihr den Galgen leihweise zuüberlassen. Dieser erklärte jedoch, allein keine Verfügung treffen zukönnen, versprach aber, ihre dringliche Angelegenheit dem hohen Natvorzulegen und wohlwollend zu unterſtüßen. Doch nach kurzer Zeiterhielt die Gemeinde Unter- Rezbach den Bescheid,„ daß der Richterund die Geschworenen der ehrſamen Marktgemeinde Schattau dies