Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde44 (1939) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde

  
Jahrgang 
44 (1939) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde
Einzelbild herunterladen
 
  

78

entnehmen. Hieran soll wie der Herausgeber betont die Grundlage zueiner Kunsterziehung aus dem Volk heraus gewonnen werden. Aufsätzeüber Schönheits- und Formgefühl der Lernenden wie der von Hans Herr-mann oder der Ivor Sörensens über Lehrlingsarbeit tragen Beacht-liches zur Frage der Stilbildung als des Erstarkens selbsteigener Wahr-haftigkeit in der Bewältigung von Formproblemen bei. Sachkundige Er-fahrung tuen L. Kornmann- Fritsch für Nadelarbeiten, O. Mom-melsdorff für die Ausfertigung von Gemeinschaftsarbeiten kund. Inseinem gehaltvollen und vielseitigen Bilderteil stellt das Buch ganz unver-kennbar die Tatsache heraus, daß nur die sinnvolle Weiterführung einesgemeinverständlichen und bedeutsam gestalteten Volkserbes den Anfangs-grund einer wahrhaft volkstümlichen Kunstschaffens bedeuten kann undder Volksforscher darf nicht müde werden, davon abzumahnen ältererindividualistischer Auffassung gemäß die Natur als die alleinbestimmendeLehrmeisterin des Künstlers ansehen zu wollen.

J. Frost: Das norwegische Bauernerbrecht. Odels undAasäterecht. Jena, Gustav Fischer, 1938. 194 S.

Verf. verfolgt die Schicksale des Bauernerbrechts in der Gesetz-gebung Norwegens von den ältesten Niederschriften bis auf die Entschei-dungen der Neuzeit. Als seine Grundlage in der Vor- und Frühgeschichteerläutert er das Beharren der Großfamilie auf angestammtem Grund undBoden wie auch die Maßnahmen zu ihrer Sicherung bei natürlichem Wachs-tum, wobei Landgewinn durch Ausgriff in der Nachbarschaft mit Urbar-machung von Ödland, Waldrodung schließlich auch Landnahme in Überseeangebahnt wurde. In fesselnder Art setzt sich Verf. mit dem Kräftespielauseinander, mit dem der Großbesitz der königlichen Hand, vor allem aberder Kirche, später auch großer landfremder Herrschaften diese Arbeit fürganze Geschlechter in Sippe und Stamm durch eine volksfremde Ertrags-und Geldwirtschaft überwuchtete. Daß auch in der neuesten Gesetzgebungdie alte Odalswirtschaft sich immer wieder behauptet hat und von ein-sichtigen Gesetzgebern zeitgemäß fortgebildet wurde, spricht in der Tatwie der Verf. betont dafür, daß hierin ein artgemäßes Erbe beschlossenist, das für die Erhaltung von Blut und Boden im Leben des Volkes vonausschlaggebender Bedeutung ist.

Hans Karlinger: Deutsche Volkskunst. Berlin, Propyläen-Verlag, 1938. 505 S., 448 Abb., 19 Tafeln.

Mit dem Rüstzeug der Kunstgeschichte ebenso vertraut wie aufge-schlossenen Sinnes für Gestalt und Gehalt der Volkskunst, hat K. zu ihremStudium einen Grundriß gelegt, der von der Einführung in den Volkskunst-begriff bis zu den Nachweisen der Werkstattüberlieferung eine reiche Wis-sensfülle vermittelt. Vom Bedeutungsgehalt volksverbundener Kunst tretenam Denkmälerbestand älterer Tage bei solchem Unternehmen die Umrissevorerst nur da und dort schärfer hervor. Sie werden zunehmend erhelltin den Abschnitten über die herkömmlichen Bildgestalten und deren Sinn-gebung und zumal in den gehaltvollen Erläuterungen zum Bilderteil. Einbesonderes Wort der Anerkennung sei für die Bildausstattung an sich hiereingeschaltet. Sie nimmt maßstäblich mit aller gebotenen Deutlichkeit auf