Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde43 (1938) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde

  
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43 (1938) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde
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Abhandlungen und kleinere Mitteilungen.

Tracht und Sitte im merkantilistischen Polizeistaat.Ein Beitrag zur Quellenkunde der Volkstrachtforschung im deutschen Südosten.Von Generalstaatsarchivar Dr. Josef Kallbrunner, Wien.

Die Gesetzgebung des österreichischen Staates vom Ausgangdes 15. bis zu den großen Kodifikationen des 18. und 19. Jahr-hunderts hat, soweit sie Verwaltungs- und polizeiliche Maßnahmenzum Gegenstand hat, noch kaum eine ausreichende Würdigung er-fahren. Die ausgezeichneten Ausführungen, die Theodor Motlochim österreichischen Staatswörterbuch von Mischler und Ulbrich denLandesordnungen und Landhandfesten gewidmet hat, beschränkensich auf die Quellen des Straf- und Zivilrechtes. Es ist nicht zuverwundern, daß in demjenigen Kronland der alten österreichischenMonarchie, das zweifellos für sich den Ruhm der bestgepflegtenLandesgeschichte in Anspruch nehmen darf, nämlich in Steiermark,erstmalig der Beginn zu einer Sammlung jener landesfürstlichenKundmachungen und Verordnungen( Patente), in denen diese Ver-waltungsgesetzgebung hauptsächlich niedergelegt ist, gemachtwurde. Franz von Krones hat in der vollen Würdigung der Be-deutung dieser Quelle für die Geschichte der Verwaltung, derWirtschaft und der Kultur des Landes und in der richtigen Er-kenntnis der Unvollständigkeit und Unzulänglichkeit der Drucke indem bekannten Codex Austriacus und einigen provinziellen undsachlichen Spezialsammlungen unter Heranziehung des schönenPatentenbesitzstandes der Grazer Archive im 18. und 19. Bande derBeiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen Regesten derihm erreichbaren Patente für die Regierungszeit Maximilian I. undFerdinand I. gesammelt. Auch hat er dort auf den weiten Kreis derBetreffe, denen der Staat erstmalig seine Aufmerksamkeit zu-wendet, hingewiesen und durch Beobachtung der in den Kanzlei-vermerken genannten Namen bedeutsame Schlüsse für die Ge-schichte der Behördenorganisation gezogen. Es sind im Ganzen657 Regesten geworden, von denen nur 38 in die Zeit der RegierungKaiser Maximilians 1. fallen, während der Rest, abgesehen voneiner kurzen Uebergangszeit, für die Regierungszeit Ferdinand I.als steirischen Landesfürsten zu buchen ist. Bedenkt man, daß dieinnen- und besonders wirtschaftspolitisch sehr fruchtbareHerrscherzeit Ferdinand I., den man nicht mit Unrecht einen Früh-merkantilisten genannt hat, gewiß reicher ist an solchen Kund-