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,, Aber diese Züge der Ostfriesen haben das ganze Mittelalter hindurch an-gedauert, sie haben fortgesetzt gute Beziehungen zwischen den Ost- undNordfriesen aufrecht erhalten..." und hier sagt es der Verf. selbst,, auch die Verwandtschaft des nordfriesischen Hauses mit der ostfriesischen Bauweise ist klar." Wir denken sie uns so, daß im ganzen Gebietdas an den Meeresküsten alt beheimatete Bauelement der Scheunenhalleeben allmählig gegenüber dem einfacheren, nicht stammheitlichen Streck-hoftypus des Niederrheins wieder die Oberhand gewonnen hat, wie uns dasdann freilich viel später erst in der Entwicklung des Eiderstedter Haubergsso übermächtig entgegentritt. Die mit Bildern und Grundplänen ganzhervorragend ausgestattete Arbeit zeichnet sich durch ebenso vorezügliche Kenntnis der Landschaftsverhältnisse wie der geschichtlichen Umwandlung der Häuser durch die Bauordnungen und den Wandel der Wirtschaft in den abgelaufenen Jahrhunderten aus.
Bei solcher Einstellung zur„ Stammheitlichkeit" der unterschied-lichen alemannischen, fränkischen und friesischen Hausformen wird mancher ohnehin skeptisch gestimmte Betrachter die Problemstellung vielleichtan und für sich als beiläufig empfinden und eine darauf gegründeteNamengebung als verfehlt bezeichnen wollen. Wir möchten dem vonvorneherein mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Was sich in unserer Erkenntnis an dem Beispiel der Haustypen besonders klar voll-zieht, ist eine notwendige Umstellung der herkömmlichen Begriffe vonUrsprung und Charakter aller„ Stammhaftigkeit“ überhaupt. Franken,Friesen, Niedersachsen dürfen in der geschichtlichen Gemeinschaft undmit den Kulturgütern, die den Volksforscher in der Beschreibung ihresDaseins grundlegend angehen, ganz im allgemeinen so wenig als isolierteStämme sui generis aufgefaßt werden, als dies im besonderen von den vonihnen allmählich erarbeiteten, bevorzugten und langsam in ihrem Schosseerstarkten Hausformen gilt. Es hieße den lebendigen Eigenwert solchenErstarkens völlig verkennen, wollte man es nur als ein Ergebnis„, äußererUmstände“ und nicht auch als den Ausdruck der davon geweckten Eigen-kraft des Stammeswesens ansehen, die ja mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Namenstaufe einer solchen Lebensgemeinschaft nicht zu wirkenaufhört. Wo Ursprung und Ausbreitung einer Kulturform in einen siedlungskundlich auffälligen kulturgeographischen Zusammenhang zu bringensind, wird man immer, sei es auch nur zivilisatorischem Wirken stamm,heitlichen Charakters nachspüren müssen, da er in vielen Fällen nachweis.lieh als wesentlicher geschichtlicher Faktor in Frage kommt. Und selbstwenn sich nicht immer stammheitliche Momente im Verlauf jahrtausende,langer Kulturbewegung in der Anwendung dieser oder jener Hausformganz eindeutig herausstellen lassen, soll und kann man den stammheit.lichen Grund charakter, den just sie offenbaren, in der Namenge-bung als Kulturtat nicht untergehen lassen.
Wohl das beste Beispiel für stammheitliche Uebertragung des frän>kischen Hauses bietet seine Verpflanzung nach Siebenbürgen durch die dorteingewanderten Moselfranken im 13. Jahrhundert. Victor Roth: ZurGeschichte des sächsischen Bauernhauses in Siebenbürgen, und Hermann Phlebs: Ueber die Urformen des siebenbürgisch- sächsischenBauernhauses, Archiv des Vereines für siebenbürgische Landeskunde,