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er zweifelsohne das Richtige getroffen, wobei er S. 39 auch die Gegen-gründe gegen eine Ansicht ins Treffen führt, die diesen Typus etwa derslowenischen Besiedlung allein oder auch römischen Vorformen, wie inWestdeutschland, zuweisen wollte. Ist doch die Weilerflur durch dasganze Alpengebiet hin bis in die Schweiz und darüber hinaus verbreitet.Wie möchten hier jedoch noch näheren Zusammenhang mit den Einzel-höfen suchen, wie dies Bünkers Arbeiten namentlich für das obere Mur:gebiet dartun. An Dorfformen ist das Haufendorf nicht allzusehr verbreitet, doch erscheint es im Osten sowohl im Unterland wie im ost:steirischen Gewannflurgebiet nicht eben selten. Die obersteirischenHaufendörfer sind zumeist wohl aus Weilern erwachsen. Das Straßen-dorf nennt der Verf. unglücklicklicherweise Längsdorf, womit alle siedlungsgeschichtlich bedeutsamen Unterschiede zwischen Reihensiedlung( derSlawen? s. o.), volkstümlichem Gewanndorf und späteren( oder nicht-deutschen?) Gründungen mit Streifenflur naturgemäß verwischt werden.Ueber diese wichtigen Verhältnisse der„ Ganzheit“ der Siedlung imSinne R. Kötschkes( s. o. S. 65) läßt die Arbeit also kein kläres Urteil zu.Platzdörfern, die aus Haufen wie aus Straßendörfern einfach durch weiträumigere Umbauung eines Dorfangers hervorgewachsen sind, wird dem.gegenüber wohl eine zu weitgehende typologische Bedeutung zugemessen.Auffällig sind die ausgesprochenen Rundlinge im unteren Murgebiet, fürdie Verf. das im Grenzland zur Wehrhaftmachung der Dörfer sich ein-bürgernde Vorbild der sogenannten Schützenlehen annimmt. So ganz vollbefriedigt uns diese Erklärung freilich auch nicht. Flur und Siedlungwechseln auf einem und demselben Boden wie erwähnt in der Regelgleichsinnig, und Verf. sucht nun nach den für die Erklärung heranzu:ziehenden siedlungsgeschichtlichen Tatsachen, wofür auch die Hofformenherangezogen werden. Hiezu glaubt der Verf. die vom Haken- bis zumVierseithof abgewandelten Mehrseithöfe der Oststeiermark von denendes anschließenden burgenländischen Dorfgebietes abtrennen zu können,wenn er auch die Gegensätzlichkeit des Westbereiches der Haufenhöfeund des Ostbereiches der geordneten Formen sonst ganz richtig auswertet. Dies wird daraus erklärlich, daß ihm der Kataster nur einfachGrundrißformen bot, er den Haustypus in toto daraus aber nicht entnehmen konnte. Schon die eine oder andere hauskundliche Begehung anOrt und Stelle hätte ihn aber gelehrt, wenn er schon Feldforschern, diesich so gründlich umgetan haben, wie A. Dachler und K. Rhamm, nichtgutgläubig folgen wollte, daß auch die oststeirischen Höfe in Wirklich-keit tatsächlich zu einem Großteil dem Typus des fränkischen Gehöfteszugehören, wobei mit einem Uebergangsgürtel zu rechnen ist, in demder bauliche Charakter des alpinen Haufenhofes in den Anwesen mehrund mehr in den Vordergrund tritt. Dachler nennt diese die bajuvarisch-steirischen Drei und Vierseithöfe, hat aber- heute noch zu recht bestehend in einer besonderen Studie die Abhängigkeit des Typus vonden siedlungsgeschichtlichen Gegebenheiten im benachbarten Burgenlandund Niederösterreich ganz klar herausgearbeitet, auch wenn seine Interpretation der die Ausbreitung des Typus begleitenden Mundartform stamm,heitlich sich nicht bewährt. Rhamm hat zur Unterscheidung des alpinenund des Dorftypus in der Buckligen Welt weiteres beigetragen, die Er,