Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde32 (1927) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde

  
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32 (1927) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde
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kippen) sich gefallen lassen, lauter Strafen, die einen gewissen,brutalen Humor in der Volksseele, die alles andere als feinfühligwar, erwecken mußten.

Eine ganz eigenartige Rolle im Rechtsbegriff des Mittelaltersspielte das Eheleben. Der Mann hatte gewisse Vorrechte gegen-über seiner Ehefrau. Er war gleichsam der Herr im Hause, undes galt für schimpflich, von seiner Frau beleidigt oder gar ver-prügelt zu werden. Anderseits war es schon im frühen Mittel-alter gang und gäbe, daß die Frau von ihrem Mann geschlagenwurde. Sogar Siegfried hat Krimhilde tüchtig verprügelt, als sieBrunhilde durch ihre Rede verletzte. 2) Wurde ein Mann von seinerEhefrau geschlagen, so galt er als entehrt. Diese Entehrung warden Marktgenossen so unerträglich, daß sie den Ehrlosen nichtmehr unter sich dulden konnten und ihm sein Haus zugrunderichteten. Das geschah sinnbildlich durch Abtragung des Dachesseines Hauses. Wer sich vor den Schlägen seiner Frau nichtschützen konnte, der sollte gleichsam nicht wert sein, vor Windund Wetter Schutz zu haben.³) Noch im Jahre 1768 ist dieser Strafaktvollzogen worden. Dazu besitzt man interessante Belege in denArchiven von Fulda, Blankenburg( 1594), Mainz( 1666) gewöhnlicham Aschermittwoch besorgt und von anderen deutschen Städten.4)Um diese größte Schmach, die eine Frau ihrem Mann antunkonnte, zu rächen, galt als Sühne die Strafe des Eselrittes derEhefrau. Die beschuldigte Frau mußte verkehrt auf einem Eselreiten und, dessen Schwanz mit den Händen haltend, durch denganzen Ort ziehen. Diese harte Gewohnheitsstrafe erlosch erstim 17. Jahrhundert als Strafe der Ehefrau, blieb aber für andereVergehen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts erhalten.

Als interessanter Beitrag dieses merkwürdigen Rechts-brauches sei das sogenannte» Eselslehen« der altadeligen Familiederer von Frankenstein näher berücksichtigt. Die Herren vonFrankenstein erhielten von den Bürgern in Darmstadt jährlichetliche Malter Korn und einen kleinen Geldzins in Bessungen,mußten sich aber verpflichten, auf Verlangen des Rates der Stadtjeden Aschermittwoch einen Esel, begleitet von einem herrschaft-lichen Boten, zu senden. Hier ward sodann die undeutsche Frau,die ihren Mann geschlagen, nach Urteil und Recht auf den Grauengesetzt und durch die Stadt geführt. Hatte die Frau ihren Mannhinterlistigerweise überhalten, SO ward der Esel von demFrankensteiner Boten geführt; war der Mann aber in offenerFehde mit der Frau zu Schlägen gekommen, so mußte er selbst

Vergl. Schager, Wiener Skizzen aus dem Mittelalter, I, 1836. DieBäckertaufe war eine im Mittelalter sehr verbreitete Strafe. In den Rats-protokollen von Hainburg a. D. wird sie auch erwähnt.

*) Dr. M. Kemmerich.» Kultur- Kuriosa«, München 1909, 1, 118.3) Grimm, Rechtsaltertümer, 724.

4) Vergl.» Curiositäten«, Weimar 1812, II, 85 f.; Kemmerich,» Kultur-Kuriosa«, München 1910, II, 238 f; Rittgräff,» Historische Antiquitäten«<,Wien 1815, I, 44 f.