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und keine Hand frei hatte, den brennenden Span in den Mundgenommen haben mag, um den Inhalt der Pfanne zu beleuchten.Als gelegentliches Auskunftsmittel erwähnt dies auch Preen.')
Dazu liefert Olaus Magnus in seinem berühmten kultur-geschichtlichen Werk» Historia de gentibus septentrionalibus«<,das 1555 in Rom erschien, einen wertvollen Beweis. Das 16. Kapiteldes zweiten Buches( angeführt nach der deutschen Ausgabe zuBasel, 1567) handelt von der Beleuchtung und es heißt dort überdie Verwendung der Kienspäne:» Vber das braucht man auchdurch alle Mitnachtige Lånder das Kienholtz in allerley gestalt/wie die gemeinen Hausskertzen/ Nemlich also wann einer mitbeiden henden züschaffen hat/ steckt er etliche dünn geschnittnespån so vil er will vnder die gürteln/ vñ nimpt ein brennenden
Abb. 3. Bauer und Bäuerin mit brennendem Kienspan im Munde.Nach Olaus Magnus, 1555.
spon in den mundt oder steckt jn auff den hutt/ geht also hinvnd wider wo er will auch von dem windt onuerhindert/ vĩarbeitet was jm gefelt/ Doch geschicht solches mit weniger gefahrzü feldt dann zu hauss/ von wegen des starken bechs geruch/der nicht jederman gezimbt/...<<
Der beigegebene Holzschnitt( Abb. 3) 2) stellt einen Bauer undeine Bäuerin bei der Besorgung häuslicher Geschäfte dar. DerMann trägt eine Kanne und einen Korb, die Frau spinnt im Gehenden Faden von dem Wergbündel ab, das sie um den Kopf ge-bunden hat. Beide leuchten sich, indem sie einen langen brennendenKienspan im Munde halten.
1) Einiges über ländliche Beleuchtungsarten im Bezirk Braunau a. 1.( Zeitschr. d. Ver. f. österr. Volksk., 3, 1897, S. 354).
3) Hier ist der deutlichere Linien aufweisende Holzschnitt derlateinischen Ausgabe reproduziert.