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Niederösterreichische Weistümer.
gibt. Dies wird jedoch später meist nur mit dem Spannen in den Stock bestraft.- Minderstreng, nur mit Geldstrafe belegt ist, wenn ein Mann den Eigentümer von der Straße ausfrevelhaft aus dem Haus fordert oder Fensterbretter( Fensterladen), Glas, Schliemb¹) oderTüre einstößt. Sehr häufig und strenge wird das„ Losen" an Fenster oder Türevon außen behandelt. 2) Dies kann ohne Überschreitung der Dachtropfen nicht geschehen.Der Besitzer braucht nur von innen dreimal um den Wunsch des Lauschers zu fragenoder auch nur zu räuspern und kann, wenn er nicht befriedigende Aussprache erhält,von innen schlagen, stechen oder schießen. Wenn der Lauscher getötet ist, hat der Eigen-tümer nichts weiter nötig, als wie eben beschrieben vorzugehen, um straflos zu bleiben.Wenn in einem Wirtshaus zwei streiten und einer kriecht in einen Ofen( Backofen?)und sticht auf den ihn bedrohenden Gegner heraus und tötet ihn, so ist er straflos.³)In ähnlicher Weise wird auch ein Angriff auf Arbeiter im Weingarten bestraft..Wir finden übrigens schon im 16. Jahrhundert Abschwächungen dieses rücksichtslosenVorgehens und Bestrafungen der Angriffe mit 32 Gulden oder Gefängnis durch 10 Tage,während wieder in Wienersdorf 4) und Heiligenkrenz 4) die Ermordung geduldet wird.
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Rainsteine.) Sehr wichtig für den Bauer sind die Feldgrenzen gegen die Nach-barn und es gibt darüber unter Umständen viel Zank und Klagen. Ungemein ernst nimmter die Verrückung, Entfernung oder Vernichtung der Rain-, beziehungsweise Mark- oderGrenzsteine sowie auch die Fällung von Rainbäumen, und die Strafen dafür sind so un-menschlich grausam, daß sie entweder vom Landgericht abgewiesen oder in irgendeinerWeise umgangen wurden. Für den„ Rainschinder" scheint eben keine Strafe dies- undjenseits zu hoch. Der Verbrecher hat 32 Taler Strafe zu erlegen und es wird ihm dasHaupt abgeschlagen oder er ist mit dem Kopf in die Grube unter dem alten Marksteinzu setzen, damit er keinen Rainstein mehr ausgrabe oder vertilge. Andererseits ist fürdie Vernichtung eines solchen oder das Umbauen eines Markbaumes 5 Pfund PfennigStrafe. Wenn der Täter nicht zahlen kann, wird man ihn mit dem Haupt in eine Grubesetzen bis an den Gürtel und diese zuziehen. Anderswo ist der Mann in die Grube zustellen, wo der Stein gestanden bat, bis an die Achseln einzuschütten, dann wird manmit einem Zug, der mit drei neu gespitzten( Pflug.) Eisen besetzt ist, dreimal darüberfahren, ob er davonkommt oder nicht. Oder er wird bis an den Gürtel eingegraben undfest verstoßen. ein Becher Wasser hingestellt und es ihm überlassen, ob er sich selberfreimachen kann. In Guntramsdorf) läßt man ihm eine Hand frei. Auch gräbt man ihnein bis zum Hals und gibt ihm ein Messer zum Befreien. Strafe ist auch manchmal dieAblieferung eines Ochsen, den jedenfalls die Herrschaft einzieht. Wenn Rainsteineunbeabsichtigt verrückt werden, darf die Neubesetzung von dem Eigentümer nur imBeisein der Vierer geschehen. Wer dem Nachbar wegackert, zahlt für jede Furche derHerrschaft 3 Gulden und hat den alten Stand wieder herzustellen. Die rasigen Raine, wiesie in Oberösterreich und im Waldviertel von alters her noch bestehen und die man auchErbraine nennt, werden wertgehalten und ihre Beschädigung wird mit 12 bis 72 Pfennigbestraft. Diese Raine zwischen Feldern sind nicht Grenzen, da jeder untere vollständigeStrefen zum Felde gehört. Wo aber verschiedene Orte aneinanderstoßen, ist die genaueGrenze inmitten derselben und die darauf stehenden Bäume sind teilweise Rainbäume.
Streitigkeiten, Waffen, Tragen von Waffen, besonders unerlaubter, nachtsoder an Markttagen war verboten, doch wurde dieses Gebot anscheinend häufig um-gangen. Erlaubt war es jedoch zur Verteidigung der Herrschaft und der Nachbarn. Alseigentliche Waffen galten: Armbrust, Spieß, Schwert, Dolch, Büchse, Wurf- und Streit-hacken, Bleikugeln( zum Schlagen in Säcken?), gewöhnliche Hacken( auch für den Haus-halt?) und Messer größerer Art. Merkwürdig ist das Vorkommen der Armbrust noch im17. Jahrhundert und noch 1725, zu welcher späten Zeit auch erst die Büchse,") währenddie Armbrust vom Anfang her erwähnt wird. Der Bauer trug wahrscheinlich stets eine
1) Tierhaut statt. Glas.wolkersdorf, 17. Jahrhundert.andere. 6) 1640. 7) Beide
2) Als Beispiel Kirchschlag, 16. Jahrhundert.- 3) Hoch-4) 17. Jahrhundert. 5) Kirchberg am Wechsel undin Velm 1725.