Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde27 (1921) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde

  
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27 (1921) / Wiener Zeitschrift für Volkskunde
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Dachler.

Weise eine Mischung der beiden anderen. Das eroberte Land ge-hörte damals dem König, der es nach seinem Gutdünken diesmalnicht an kleine Freie, sondern in bedeutendem Umfange an Groß-grundbesitzer, geistliche und weltliche, vergab, mit der Verpflichtung,für die Verteidigung der Ostgrenze gegen die Magyaren zu sorgen.Die Güter in diesem Teile des Landes wurden anfangs unmittelbarmit Unfreien als Hofarbeitern, die im Notfall auch als Kriegsleutedienen mußten, bewirtschaftet. Die Gutsbesitzer fanden es bald alsvorteilhaft, zur besseren Ausnützung ihrer Güter, einen Teil ihrerFelder in kleineren Stücken an Dienstleute oder fremde Siedler gegenZins und Robott zu überlassen, welche sich dann der Verteidigunghalber in engen Dörfern niederließen. Dies sind die Vorläufer unsererBauern. Der Gutsherr hatte im ersten Fall über die Hofarbeiter Haus-recht und behielt auch bei der Dorfsiedlung noch eine große Machtüber sie, da er immer Obereigentümer blieb, den Bauer stets» ab-stiften konnte und das sich ausbildende Gericht und die politischeVerwaltung fast bis in unsere Zeit in der Hand behielt. Die freienBauern des westlichen Teiles sanken bald in dieselbe gedrückteStellung herab wie die des östlichen. Infolge häufiger Kriege undAufstände, wobei sie stets das Opfer waren, mußten die Guts-herren die Anforderungen an die Bauern stets höher spannen, so daß.diese manchmal ihr Heil in großen Aufständen suchten, welche stetsmit noch größerem Druck endigten. Der Landesfürst wollte zwaröfter den Bauern helfen, mußte sich aber stets des Gutsherrn be-dienen, um die ihm nötigen Steuern zu erpressen. Erst im 18. Jahr-hundert erzwangen Maria Theresia und Josef II. eine engere Ver-bindung mit den Bauern und verlangten von den Gutsherren einegenaue Aufnahme des Erträgnisses der Bauerngüter. Wegen derstraffen Haltung der Grundherren mußte der Bauer bis dahin nach-geben und von demütigen Bitten die einzige Rettung erwarten. DenHerrschaften war es stets darum zu tun, durch ihre VerfügungenVorteile und dabei die unbedingte sklavische Ergebenheit zu erhalten.Es war daher auch des Bauern Streben dahin gerichtet, seine einmaleingegangenen Verpflichtungen vor willkürlichen Erhöhungen zusichern. Die geistlichen Herrschaften fingen zuerst mit der schrift-lichen Festlegung der bäuerischen Leistungen in der ersten Hälftedes 14. Jahrhundertes an. Die früheste Urkunde ist in Abschrift etwaaus 1309, und man hieß sie damals schon Banntaiding. Die Bauern,welche die einmal festgesetzten Leistungen zuerst nur mündlich fort-pflanzten, wußten es offenbar allmählich dahin zu bringen, daß die-selben auch schriftlich festgelegt und regelmäßig vorgelesen wurden.Die früheste Urkunde dieser Art ist in Abschrift etwa aus 1309; sehrselten sind solche noch des 14. und 15. Jahrhundertes, viele aberaus dem 16., während sie im 17. und 18. Jahrhundert wiederweniger werden. Wir können jedoch annehmen, daß für diese