Kleine Mitteilungen.
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Mittel zur Bevölkerungsvermehrung in Deutschland nach dem Dreißig.jährigen Kriege.
Von A. Dachler, Wien.
Das einst mächtige Deutschland war bis zum westfälischen Frieden auf einenbeispiellos tiefen Stand herabgesunken, im Verhältnis weit außerordentlicher alsunser gegenwärtiger. Die Bevölkerung war durchschnittlich ein kleiner Bruchteil desanfänglichen Friedensstandes geworden. Um dafür Abhilfe zu schaffen, besonders imFränkischen, dem meist ausgenommenen Kreise des Reiches, beschloß die Kreisversammlungam 14. Februar 1650 zu Nürnberg außerordentliche Maßregeln, um für die von Ostendrohenden türkischen Einfälle nach Möglichkeit gerüstet zu sein. Es wurde beschlossen:1. In den nächsten zehn Jahren sollen Männer unter sechzig Jahren nicht inKlöster aufgenommen werden. 2. Weltgeistliche dürfen heiraten. 3. Jedem Mannist erlaubt, zwei Weiber Glossar ::: zum Glossareintrag Weiber zu nehmen. Dabei sei jedoch jede Mannsperson erinnert undöfter von den Kanzeln ermahnt, sich vorzusehen, daß sie sich nötiger und gebührenderDiskretion und Vorsorge befleißen, damit er als ehrlicher Mann, der sich zwei Weiber Glossar ::: zum Glossareintrag Weiber zunehmen getraut, beiden Ehefrauen nicht allein notwendige Fürsorge, sondern auch unterihnen allen Unwillen verhüte. Salvo jure etc. Der Versammlung wohnten auch Bischöfe bei.Auch der ältere und neuere Codex Austriacus enthält manche ähnliche Ver-ordnung nach der ersten und zweiten türkischen Belagerung von 1529 und 1683. Mandarf die jene Male und 1532 aus Österreich weggeschleppten und gemordelen Gefangenenweit über eine halbe Million rechnen, darunter ein paar tausend vom Adel, besondersFrauen, Jünglinge und Mädchen. Im Codex Austriacus ist nun dergleichen nicht zu finden,offenbar, da eine solche nicht nötig war, weil die Ergänzung aus anderen österreichischenweniger verwüsteten Ländern möglich war. Einigen Bezug darauf hat nachstehendeVerordnung. Nach den der Belagerung folgenden Siegen kamen stets Gefangenezurück, oft erst nach zwanzig bis dreißig Jahren, und fanden den zurückgebliebenen Teilverheiratet oder auch ohne den Segen der Kirche auf dem eigenen Besitz lebend. Des-halb heißt es im Codex III, S. 232 vom 6. Juni 1685: Ärgerlicher Lebens-wandel. Bei der türkischen Belagerung hatten viele Eheleute ihren Gatten verloren.Diejenigen, deren Gatten durch den Feind entführt wurden, hatten Ehen, auch ohnePriester und gegen deren Willen, geschlossen, ohne den geringsten Beweis des Todeszu haben, leben wie Eheleute und lassen sich durch die Seelsorger nicht davon abbringen,was verboten wird.¹)
Zwei steirische Weihnachtskrippen.
Mit Unterstützung der Zentralkommission und des Vereines für Heimatschutz inSteiermark sowie des Landeskonservatorenamies erwarb ich im Sommer 1915 eine inter-essante Krippe aus Rauten. Die Figuren sind etwas über 1 m hoch. Es sind nur die Köpfe,Hände und Füße geschnitzt( ich vermute abgeschnittene alte Kirchenfiguren), der übrigeKörper besteht bloß aus bekleideten Gestellen und Leisten. Die Figuren wurden nach Bedarfvon den Bauern immer wieder neu bekleidet, weshalb sie Trachtenteile aus allen möglichenZeiten( 1750-1900) aufweisen. Der Hintergrund scheint von einem geschulteren Kirchen-maler( vielleicht Murauer Kapuziner) geschaffen zu sein. Der Maler zerschnitt dazu ein altesaus dem Anfang des 17 Jahrhundertes stammendes großes Ölbild, das die Hölle darstellte.Es ist auf der Rückseite der Leinwandstücke noch recht gut sichtbar. Die Figuren sindgeradezu eine Illustration zu den alten Krippenliedern: der eine bringt ein KörbchenWolle, der andere einen Butterstritzl, der dritte Eier, der vierte Blumen, der fünfteeine Pitschen Milch etc.
Ein zweites Kripperl( Größe 63 × 49 × 35 cm) erwarb ich zu Ostern 1915 auf demDachboden des Kaufmannes R. Schäffer in Judenburg( Obersteiermark). Dieser hatte esseinerzeit aus dem Besitz der Familie Reischl in Judenburg gekauft, für die das ganzeStück, wie es ist, im Jahre 1804 vom Maler J. Melling( Stiftsschreiber im Kloster
¹) Aus Hormayers Taschenbuch 1832.