die Wände der Sennküche und des Stübels, der Schlafkammer,zieren. Diese von den Sennerinnen im Winter oder in den kargenMuẞestunden des Almsommers gestickten Tücher mit ihren stetswiederkehrenden Ornamenten und Sinnsprüchen sind echte Zeug-nisse der volkstümlichen Geisteshaltung und Einstellung zum Alm-leben. In aller Schablonenhaftigkeit verraten sie uns mehr überdie Auffassung der Almleute von ihrer Arbeitswelt als die eigent-lichen Arbeitsgeräte. Ich kann hier nur wenige Beispiele geben 34):„ Wenn Sorgen dich drücken und das Herz dir fast bricht,verschweige den Kummer, erzähle ihn nicht.
Zeig ja nicht der Menschheit dein blutendes Herz,
denn nie findest Mitleid und wär's noch so viel Schmerz.
Muẞt lachen und scherzen, wenn's schwer dir auch fällt,
tu ja nichts verraten der neugierigen Welt."
,, Willst vergessen deine Mühen, willst vergessen deinen Schmerz,mußt auf unsre Almen ziehen, dort schlägt fröhlich dir dein Herz."
,, Bei der Felsenwand, san die Gams beinand,
schaun aba auf die Küah und aufn Almastier.
In da Hütten drin jodelt d' Sennerin,alles is vagnügt, so weit ma siehgt."
,, Mir genügt, wie Gott es fügt.“
Zu 6. Geräte zum Rechts- und Besitznachweis
Derartige Geräte sind oder besser waren auf Genossenschafts-almen in Westösterreich und in der Schweiz üblich, solange mannoch kein Grundbuch kannte. Für die Weiderechte besaß manhölzerne Besitztitel,„ Tesseln, Weidespäne, Alpscheiter, Alpknebel"genannt. In die Tesseln sind die Hausmarken der auftriebsberech-tigten Alpgenossen eingeschnitten. Sie werden in Gegentesselneingelegt, die der Alpmeister aufbewahrt, um die Grasrechte derBauern stets überprüfen zu können 35). Ähnliche Geräte wurdenzum Nachweis des Milchertrages beim Probemelken auf Genossen-schaftsalmen verwendet. Sie sind jedoch auf die Westalpen bzw.auf die Schweiz und das alemannische Stammesgebiet beschränktund seien daher nur der Vollständigkeit halber angeführt. Imbairischen Stammesgebiet sind sie nicht nachgewiesen, da auf denbairisch- ostalpinen Gemeinschaftsalmen bekanntlich die Milchver-arbeitung nicht gemeinschaftlich, sondern als Einzelsennerei imeigenen Kaser üblich ist.
34) Eigene Aufzeichnungen auf Almen des Gerichtsbezirkes Radstadtaus dem Jahre 1951.
35) F. G. Stebler, Alp- und Weidewirtschaft, Berlin 1903, S. 38 undS. 62; R. Weiß, a. a. O. S. 159.
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