Jahrgang 
70 (1967) / N.S. 21
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Frei- und Festschießen, Privilegien

Zur Jahrmarktzeit, also zum Drei- Königs- und zum Jakobi-markt( 25. Juli) welche beide vierzehn Tage dauerten, wurde denSchützen die Veranstaltung eines Schießens vom Rat bewilligt.Zu Ostern zog man alljährlich mit fliegender Schützenfahne undklingendem Spiele in den Schloßhof, wo die Versammelten Brotund Wein erhielten. Nach dem Empfang des Hosentuches mar-schierte der Zug mit dem Burghauptmann bzw. Pfleger und denRatsherrn auf die Schießstätte. Hier gab es allerlei Kurzweil fürjung und alt und das Würfel-, Kegel-, sowie Kartenspiel wurdefleißig betrieben, aber erst nach dem Gottesdienst. Fluchen undLästern war verboten, um der reichlich anwesenden Jugend keinschlechtes Beispiel zu geben.

Über den Zweck bzw. die Verwendung des oft zitiertenHosentuches als Best, verlautet urkundlich nichts näheres. Esscheint, daß die Hantierung mit der damaligen Schußwaffe( Hackenbüchsen) die Beinkleider mehr schädigte. Es scheint ausden bezüglichen, alljährlichen Bittgesuchen hervorzugehen, daßdie Verabreichung der Hosentücher mehr eine materielle Aus-hilfe, als eine Auszeichnung durch eine uniforme Schützentrachtwar. Form und Art eines solchen Ansuchens wie folgt:Ratsprotokoll Band 1/1, Rat v. 14. Februar 1560 folio 199.

Die Schützenmeister und Schießgesellen gemeiniglich samtden Zillpuven allhier haben heute durch ihre Supplication einemehrsamen Rat zu erkennen gegeben wieviel Schützen vergangenesJahr 1559 auf der gewöhnlichen Zielstatt gestifteten Hosentüchergewönnen hätten und demnach gebeten, daß man ihnen die be-willigten Hosentücher, 15 an der Zahl zustellen und dieses 60. Jahrwiderum soviel zuschüssen und günstigerweise bewilligenwolle.

Beschluß: Fiat, sie sollen 15 Ellen Lindisch bei dem KaufmannTätzl aufnehmen, sich wegen der Farbe selbst vergleichen unddieses Hosentuch alsdann öffentlich in gemeiner Schützenordnungüber den Laadstaab tragen. Desgleichen solle der Parchet( Bar-chent) auch ausgeteilt und herum getragen werden. Weiters wirdfür das 1560. Jahr, soferne sie vleissig seyn und oft schiessen,gleichermassen 15 Ellen Lindisch Tuach samt einem Stück Parchet,nach alter Schützenordnung zu erschliessen bewilligt!.

Diese Hosentücherspende des Rates wurde ab 1600 durcheinen Geldbetrag ersetzt, den später die Herrschaft Freising imBetrage von 22 Gulden CM. bis zum Jahre 1848 leistete. Dafüraber mußte die Schützengesellschaft zu Martini( 11. November)

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