Jahrgang 
67 (1964) / N.S. 18
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lichsten Vorstellungen zu machen, beruhen einerseits auf demvom Jahre 1793 vorhandenen gesetzlichen Einbothe dieses Un-fuges, anderseits auf der wirklich äußerst kostspüligen und poli-zeywidrigen Art, wie diese Maskerade jederzeit abgehaltenwurde, und welche eben die Abstellung derselben veranlaßthatte. Schon die Vorbereitungen zu einen sogenannten Faschings-ritte dauern, wie ich in sicherer Erfahrung brachte, volle 8 Tage;alle Arbeiten sind während dieser Zeit eingestellt, und eine An-zahl junger Pursche schwärmen mit entblößten Degen in allenHäusern der Gemeinde herum, laden unter gewiß( en) Zeremo-nien die Bewohner derselben zu diesem Feste und werden mitTrunke bewirthet. Ich kann nicht unbemerkt laßen daß bey die-ser Gelegenheit mancher Pursche seine Gesundheit für immereinbüßte, anderen hiebey unvermeidlichen Unfuges nicht zu er-wähnen. Am Tage des festlichen Rittes selbst erscheinen alle Pur-sche auf schön geschmükten und mit kostbaren Bändern gezier-ten Pferden, ziehen unter mancherley Poßen und Lärmen in Be-gleitung von sogenan( n) ten Schalksnarren und verschiedenenMasken zu allen Häusern der Gemeinde Siezenham, Liefering p( usw.) herum, wo in jeder derselben getanzt wird, und kehrenendlich meistens tüchtig betrunken wieder in ein Wirthshaus zu-rük, wo sich dann die ganze Farce mit einem tollen Tanze endet.Der herrschenden Sitte gemäß müssen die Dirnen die Bänderzum Schmuke der Pferde für die Faschingsritter liefern, eine willes der andern nach Pracht zuvorthun, und so kann ich ohne alleUebertreibung behaupten, daß manche Dirne blos für solche Bän-der, mit denen das Pferd ihres Geliebten prangen soll, 8-10 undmehrere Gulden verwendet. In welchem Verhälniẞe aber dieserunnütze Kostenaufwand einer Bauerndirne mit ihren jährlichenLidlohn stehe, und welche nachtheilige Folgen derselben sowohlin Hinsicht auf die Treue als auch auf die immer überspannternForderungen des Gesindes nothwendig befürchten laßen, braucheich wohl nicht erst näher zu beleuchten. Wenn man endlich dennachtheiligen Einfluß, welchen eine wochenlange Arbeitslosigkeitund Zügellosigkeit eines ohnehin rohen Volkes auf deßen Sitten-zustand haben muß, und diese Maskerade aus dem wahren Ge-sichtspunkte nehmlich als eine alle Polizeygrundsätze höhnendenUnfug betrachtet, so kann man jene weise Verordnung vomJahre 1793 nicht genug segnen, welche den Einboth dieses Un-sinnes zum Gegenstande hat. Ich habe nun die Gründe, welchemir die unbedingte Abstellung dieser Maskerade zur Pflichtmachten angegeben. Eine hohe Stelle wird sie prüfen und aufdie eigennützige Bitte eines gewinnsüchtigen Wirthes zum BeⓇten

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