Über das Ohrenzupfen
Von Reinhold Graf
In Oberösterreich, vornehmlich im Innviertel, ist es inbürgerlichen Kreisen bis heute noch vielfach üblich, daßsich die Familienmitglieder beim Auftragen der ersten„ grünen Speise am Gründonnerstag mit dem Ruf:„ Daserste Grüne!" am Ohrläppchen zupfen. Als Begründungdieses eigenartigen Brauches wird manchmal angegeben,daß man dadurch einander auf den durch die grüne Speisesichtbaren Einzug des Frühlings aufmerksam machen wolle.Daß der Brauch auch in anderen Bundesländern be-kannt ist, bezeugt u. a. für Wien L. Schmidt 1), der inseinem für die volkskundliche Gebärdenforschung wesent-lichen Aufsatz„ Die volkstümlichen Grundlagen der Ge-bärdensprache 2) auch auf die historische Tiefe dieseruralten Gebärde aufmerksam gemacht und eine Reihe vonBelegen aus dem Rechtsbrauch angeführt hat. Im folgendennimmt Dr. Reinhold Graf als Rechtshistoriker zu demThema Stellung, wobei insbesondere auch Belege aus demoberösterreichischen Urkundenbestand angeführt werden.
E. B.
Zum oberösterreichischen Ohrenzupfen am Gründonnerstagist auf eine Einrichtung des altbairischen Rechtes hinzuweisen,die in der lex Bajuwariorum erwähnt ist:„ Si quis vendiderit pos-sessionem suam alicui, post accepto pretio aut per cartam autper testes comprobetur firma emptio; ille testis per aurem debetesse tractus, quia sic habet lex vestra.“( L. Baiuv. XVI 2, 1) ³). Die-ses Ohrenzupfen der Zeugen ist für den bayerischen Raum audianderweitig und gut bezeugt, so im Chron. Reicherspergensi adann. 11524) und nicht zuletzt in zahlreichen Urkunden. Allein inden drei ersten Bänden des ob.- öst. Urkundenbuches findet man esan hundertmal erwähnt, so noch in einer von den Brüdern Hein-
1) Leopold Schmidt, Wiener Volkskunde. Ein Aufriẞ. Wien 1940.S. 48.2) Schmidt, Die volkstümlichen Grundlagen der Gebärden-sprache( Beiträge zur sprachlichen Volksüberlieferung Festschriftfür Adolf Spamer, herausgegeben von der Deutschen Akademie derWissenschaften. Berlin 1953. S. 237 ff.).
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3) Zit. nach Kraut, Deutsches Privatrecht. 1886. S. 187.
4) Heineccius, Academische Reden. 3. Aufl. 1766. S. 370.