Jahrgang 
58 (1955) / N.S. 9
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83:

gehören, die Emmel mit Recht S. 67 f. mit den von Wilhelm Heingeschilderten Masken zusammenbringt.

Wiege aus Oberösterreich, 1743.

85 u. 86: Minnekästchen aus Bayern oder Oberösterreich, 1778.91:

Wäscheklopfer. b: 1793, alpenländisch".

94 e: Brautschaff, Alpbach, 18. Jahrhundert.

96:

97:

Godenschüssel, Oberösterreich( mit einem Mariahilf- Bild imGrund der Schale).

Totenbrett, Südtirol 1753. Dem Dekor nach( treue Herzen, Jägerschießt auf den Hirsch, unter den aus einer großen Vase sproßen-den Blumen) möchte man das Stück kaum für ein Totenbretthalten. Der Spruch deutet freilich auf die Vergänglichkeit.

98 a: Eisenvotive, davon ein knieender Mann, aus Kärnten.

100:101:

Votivtafeln, davon einige aus dem oberösterreichischen Innviertel.Geschnitzte Weihsalzdose, Bayern oder Tirol.

Man sieht, ein gewaltiger Reichtum, der aber in unserem Museum,und selbstverständlich in fast allen volkskundlichen Abteilungen unsererLandesmuseen, genügend Gegenstücke besitzt. Es wäre bei einer sostarken Vertretung Österreichs in der maßgebenden deutschen Samm-lung wohl richtig, die österreichischen Bestände dieses wie einigeranderer wichtiger Sammlungen einmal aufnehmen zu lassen. Es würdesich da eine wünschenswerte Vergleichskartothek ergeben. Bedenkt man,wieviel an österreichischen Stücken mit dem Museum für deutsche Volks.kunde in Berlin zugrundegegangen ist, dann legt sich dieser Gedankebesonders nahe.

Das Buch ist also sehr erfreulich, wenn auch, wie gesagt, kein Werkder Forschung. Auf zwei Kleinigkeiten, die aber die Schweiz betreffen,sei im Vorübergehen aufmerksam gemacht: Bei Nr. 47 handelt es sichnicht um Heimburg, sondern um Heimberg im Kanton Bern( vgl. DanielBaud- Bovy, Peasant Art in Switzerland. London 1924. Abb. 376 ff.).Und die Maske aus Graubünden, Nr. 79, ist ganz offensichtlich eineWilli- Maske, also eigentlich eine Fälschung. Vgl. Karl Meuli, SchweizerMasken. Zürich 1943, S. 151 ff.; dazu meine Besprechung, diese Zeitschrift,N. S., Bd. II, 1948, S. 107 ff. Es ist aber, soviel ich sehe, der einzige Fall,daß Meyer- Heisig ein dieses schönen Bildbandes nicht würdiges Stückaufgenommen hat.Leopold Schmidt.

Karl Sigismund Kramer, Haus und Flur im bäuerlichen Recht.Ein Beitrag zur rechtlichen Volkskunde( Bayerische Heimatfor-schung, Heft 2). 38 Seiten. München 1950. Verlag Bayerische Heimat-forschung.

Es ist sehr erfreulich, daß die Volkskunde in Bayern wieder aus-zugreifen beginnt. Das vorliegende Heft, das von der im Auftrag desGeneraldirektors der staatlichen Archive Bayerns edierten Schriften-reihe gemeinsam mit der Bayerischen Landesstelle für Volkskunde her-ausgegeben wird, bildet wohl nur einen Anfang. Es will einen Aus-schnitt aus den vielfältigen Formen der volksrechtlichen Verbundenheitdes bäuerlichen Menschen mit seinem Haus bieten, insbesondere vomHausfrieden aus gesehen. Herd, Dach, Tür, die wichtigsten sachlich-sinnbildlichen Glieder des Hauses werden entsprechend herausgehoben.In der Darbietung des Stoffes tritt unerwarteterweise das bayerischeElement gegenüber dem allgemein- deutschen viel zu stark in denHintergrund.Leopold Schmidt.

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