( Bl. 162 v). Zwei Gruppen sind es: einmal die Schwerttänzer,daneben die Reiftänzer. Beide sind nicht aus der Umgebung underhalten Entgelt für Verdienstentgang. Es ist sehr wahrschein-lich, daß beide Gruppen aus Vordernberg oder Eisenerzkamen und von einem Spielführer Johann Michael Lorbergeführt wurden. Der erhielt nämlich einen ziemlich hohen Betrag:
Dem Johann Michael Lorber, welcher sich zu aufbringung derenSchwerdt- und Raiff- Tanzern auch in anderen angelegenheitenhat gebrauchen lassen, ist Von mir zum Recompens... gegebenworden... 21.20“.
( Bl. 165.)
Daß die Fahrtrichtung aus der Erzberggegend kam und nichtvon den damals ebenfalls knappschaftlichen Reif- und Schwert-tanzgruppen der Bergwerksbetriebe des steirischen Obermur-tales( Murau, Turrach, Ober- und Niederwölz usw.), beweisendie Wirtsrechnungen für die durchreisenden Spielleute( Musi-kanten) und Tänzer zu Leoben, St. Peter( Freienstein)und Vordernberg.
Ferner bezahle dem Osterer zu Leoben die zöhrung derenspilleuthen in der Herab- und Hinauf- ReyⓇ mit... 8,58( fl.).Ingleichen dem Sternwirth zu St. Peter ist an zöhrung für diedaselbst durch Reysende spill- Leuth und Blaser... bezahlet wor-den 3( fl.). Nicht weniger wird die Fuhr, mit welcher einekrumpe Jäger- Hornisten( Waldhörner?) mit anderenspill- Leuthen Von Vordernberg nach der Herrschafft Wyden ge-führet worden... bezahlet mit 5( fl.)"
( Bl. 165).
Ein gutes Geschäft machte auch der Wirt zu„ Hoffendorff"( Hafen-dorf ober Kapfenberg), der eine Rechnung vom 30. September1760 für
eingekehrte Hochzeiter, schwerdt vnd reiff Tonzer wie auchfuhrleith"quittierte. Selbstverständlich ist auch auf das zur„ Bauernhoch-zeit unerläßliche Böllerschießen nicht vergessen worden.Nicht einmal das überließ man den einheimischen Bauern, Hol-zern und Handwerkern. Denn da mußte eigens ein Jäger ausAflenz( vor dem Seeberg) her:
Dem Aflenzer Jäger, welcher mit denen Pöllern herausgefahrenund solliche alsdann geladen und abgeschossen Vor Kost undBemühung 1,05".
Der dazu aufgenommene Fuhrmann, der den Jäger und dieBöller her- und wieder heimbefördern mußte, erhielt ebenfalls1 fl. 8 kr.( Bl. 10.)
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Soweit die uns interessierenden Archivalien zum„ volks-kundlichen Festspiel" auf Schloß Wieden im Herbst 1760. Sie
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