Inn zum Schutz der gefährdeten Wöchnerin sehr lebendig sind. Zurkirchlichen Bedeutung der Kerzen muß noch ergänzt werden, daß sieinsbesondere in Ober- und Niederbayern neben Geld und auch Natu-ralien zu den Opfergaben gehören, die bei der Aussegnung auf denAltar gelegt oder sonstwie übergeben werden. Aus neun von zwölfAngaben 19) geht mit Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit hervor, daßdie ledige Wöchnerin keine Kerze erhielt. Grund dafür kann nur sein,daß sie sich im Zustand der Buße 20) befindet und daher nicht würdigist, die Kerze zu tragen als Zeichen einer durch Verfehlung unterbroche-nen Verbindung mit Christus. Drei Mitteilungen( Nr. 5, 7, 16) zufolgeist die Farbe der Kerze rot statt weiß. In Obermetzenseifen( Zips/Slowakei) war sogar das Material verändert: statt weißem Wachs eineHolzattrappe, oben rot gestrichen. Die außerordentlich große Bedeu-tung von„, rot" in Kult und Brauch 2) ist durch ein hohes Maß vonAmbivalenz gekennzeichnet. Dazu einige Beispiele, die unser Themaberühren. Im Innviertel erhält jeder, der beim Eintritt in die Kirchezum Totenamt kommt, ein rotes ,, Wachskerzl", das er während desAmtes brennt, und in Oberbayern müssen alle beim Totengangbenutzten Kerzen oder Wachsstöcke rot sein 22). Die Wöchnerin trägtrotes Wachs ums Handgelenk und um den Löffelstiel. Schützt ,, rot"hier gegen Tod und Gefährdung, ist es andererseits gerade die fürDämonen und Teufel charakteristische Farbe. Im Egerland ist ,, rot"
_
in der Kleidung ein Zeichen der Jungfräulichkeit; dagegen mußte inLubenz( Bezirk Luditz/ Böhmen) ein Mädchen, das ein unehelichesKind hatte, mit einem roten Kopftuch bekleidet vor der Kirchentürstehenbleiben 23). Die rote Kerze in unserem Fall schließt sich diesemzuletzt genannten Zeugnis an.
Wie die fehlende Kerze ein Zeichen der Buße ist auch die,, blaue" Stola( Nr. 23, vgl. auch Anm. 20). Violett ist seit dem späte-ren Mittelalter die Farbe für alle kirchlichen Verrichtungen, Zeitenund Tage, die mit Buße zu tun haben 24). Wahrscheinlich wird manden Beleg aus St. Veit( Nr. 36) auch in diesen Rahmen einordnen kön-nen. Aus dem ADV- Material geht hervor, daß das Ergreifen der Stoladurch die Wöchnerin bzw. das Umwickeln einer Hand mit dem Endeder Stola durch den Priester in allen katholischen Gebieten ein fester
19) Nr. 14, 19, 22, 24, 26, 30, 32, 39, 41.
20) Vgl. dazu Wetzer und Welte's Kirchenlexikon Bd. 1( 1882),1713: Wo( wie z. B. in München- Freising bis 1864) auch„ Ledige( stets sineprole) zur Hervorsegnung zugelassen wurden, bediente man sich eines eigenenFormulars, das den Charakter der büßenden Reinigung hat( blaue Stola, PsalmMiserere, statt der benedictio ein Buẞgebet)."
216
21) HDA VII, 792 ff.
22) Ebenda VII, 824.
23) Ebenda VII, 797.
24) Wetzer und Welte's Kirchenlexikon Bd. 4( 1886), 1233.