Weistümer aus Vorarlberg als Quelleninsbesondere der rechtlichen Volkskunde
Von Herbert Schempf, Korntal
I.
Zwei wichtige wissenschaftliche Unternehmungen nehmen derzeitvon Vorarlberg ihren Ausgang: die groß angelegte Geschichte Vorarl-bergs, deren erste zwei von geplanten vier Bänden B. Bilgeri ¹) bis-lang vorgelegt hat und die auf drei Teile angelegte Edition der Vor-arlberger Weistümer durch K. H. Burmeister 2), deren erster Teil dieHerrschaft Bludenz sowie die Reichsherrschaft Blumenegg und diePropstei St. Gerold umfaßt. Damit tritt Vorarlberg, seine Geschichts-schreibung ³) und die bislang wenig beachtete Weistumsforschung 4)verstärkt in das Licht der wissenschaftlichen Öffentlichkeit, nicht nurin Österreich. Burmeisters Edition schließt an den letzten Band derTiroler Weistümer 5) an und komplettiert so die seit 1864 bestehen-den Bemühungen um eine Herausgabe der Österreichischen Weis-tümer. Man gewinnt den Eindruck, als ob die Diskussion um Entste-hung, Begriff und Inhalt des Weistums, die seit Jakob Grimm eigent-lich nie aufgehört hat, heute wieder verstärkt geführt wird').
Die folgenden Darlegungen wollen sich nicht um eine Bestimmungder Begriffe Weistum, Öffnung, Taiding, Ehehaft, Hofrecht, Lands-brauch oder ländlicher Rechtsquelle bemühen. Nur soviel sei für
1) Geschichte Vorarlbergs Bd. I 1971, Bd. II 1974.
2) Vorarlberger Weistümer 1. Teil( Bludenz- Blumenegg- St. Gerold) 1973.3) Einen Überblick gibt der Ausstellungskatalog„ Geschichtsschreibung inVorarlberg", Bregenz 1973.
4) Einzelheiten hierzu bei Burmeister in der Einleitung zum 1. Teilder Vorarlberger Weistümer, S. 9 ff.; ders., Zu der geplanten Ausgabe der Vor-arlberger Weistümer, Montfort 1967, 77-105.
5) Tirolische Weistümer V. Teil( 1. Ergänzungsband, Unterinntal), heraus-gegeben von N. Grass und K. Finsterwalder, 1966.
6) Eine ausführliche Bibliographie bei D. Werkmüller, Über Auf-kommen und Verbreitung der Weistümer, 1972. Verwiesen sei noch besondersauf K. H. Burmeister, Die Vorarlberger Landsbräuche und ihr Standortin der Weistumsforschung 1970; ders., Die Weistümer Vorarlbergs, Montfort1969, S. 392 ff.; G. Kocher, Richter und Stabübergabe im Verfahren derWeistümer, 1971; ders., Form und Rechtsgang der österreichischen Weistümer,in Bericht über den 12. österreichischen Historikertag in Bregenz, 1974.
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