an die verschiedenen Rechtsbrecher heften, die Hugger als Volkskundler vorallem interessieren. Er gibt aber doch jeweils eine komplette Darstellung derbetreffenden Personen und womöglich der Umstände, aus denen heraus sie sogehandelt haben und behandelt wurden, wie es schließlich der Fall war. Derwesentlichste Vorläufer Huggers in dieser Art der Schilderung und Beurteilungvon Außenseitern war jedenfalls der bedeutende Basler Hans Georg Wacker-nagel, der 1957 über die„ Tellen" im schweizerischen Bauernkrieg von 1653schrieb.
Das Motiv der„ Tellen", der Selbsthelfer, tritt uns auch bei den verschie-denen ,, Sozialrebellen" entgegen, mit denen sich Hugger beschäftigt. Zunächstgeht es um den kleinräumigen Aufstand des Pierre- Nicola Chenaux im Frei-burgischen, 1781. Am bemerkenswertesten ist dabei sicherlich, daß das abge-schlagene Haupt Chenaux' mit der Zeit zu einem„ Gegenstand religiöser Ver-ehrung" wurde, daß Hymnen und Litaneien an den„ heiligen Nicolas Chenaux"gerichtet wurden. Die in diesem Verlauf enthaltenen Tendenzen werden vonHugger im Sinn von Mühlmann als„, nativistisch" bezeichnet. Im Anschluß daranwerden die Führer weiterer Bauernunruhen charakterisiert. Zu den Richtstättender Luzerner Bauernführer des 17. Jahrhunderts wurden geradezu Wallfahrtenunternommen. Von den Pruntruter Wirren um 1740, einer Vorform der Selb-ständigkeitsbewegung des Berner Jura in unseren Jahren, haben sich dagegenfranzösische Volkslieder erhalten. Da gibt es Liedzeugnisse bis zur Gegenwart,die samt der Singweise( S. 47) auch dargeboten werden. Einige Bemerkungenzum ,, Historischen Lied" als„ Politischen Lied"( S. 49 ff.) sind überlegenswert.Hugger erinnert mit Recht an die Lieder der Kraftwerksbesetzer von heute, dieja auch vom Deutschen Volksliedarchiv in Freiburg zur Kenntnis genommenwerden.
Der zweite Teil des Buches ist den„ populären Rechtsbrechern", also denGrasel- und Schinderhannes- Figuren der Schweiz gewidmet. Es handelt sichbesonders um Banditen und Wegelagerer im Tessin, wobei dem Luigi Pagani,genannt ,, il Mattirolo", wohl zuviel Ehre angetan wird. Daß der berüchtigteGauner und begabte Ausbrecher Bernhard Matter im Aargau schließlich hin-gerichtet wurde, 1853, hat ihn einige Zeit volksbekannt erscheinen lassen.Hysterikerinnen erhofften sich Heilung durch sein Blut. Sagen, Anekdoten, jaKinderspiele sind durch sein Leben angeregt worden. Sozialrebell war er, imGegensatz zu ,, Mattirolo" durchaus keiner. Schließlich werden noch die Brigan-ten des Jorat( des Jurten im Jura) miteinbezogen. Auch von diesen gemeinenBanditen hat man offenbar noch lange Zeit erzählt. 1968 ist sogar ein Romanvon Richard Garzarolli über sie erschienen. Das mag für unsere Zeit gar nichtunbezeichnend sein, wie schließlich auch Huggers Buch selbst, das sich aberdoch objektiv verhält und mit vorzüglichen Bildern und Quellenangaben einendurchaus bemerkenswerten Beitrag zu einem wenig behandelten Kapitel darstellt.Leopold Schmidt
Louis Carlen, Die Landsgemeinde in der Schweiz. Schule derDemokratie. Sigmaringen 1976, Jan Thorbecke Verlag KG. 56 Seiten mit35 Abbildungen. DM 9,80.
,, Die Landsgemeinde ist die verfassungsmäßige, unter feierlichem Zere-moniell abgehaltene Versammlung stimmfähiger Bürger schweizerischer Gemein-wesen." Diese an das germanische Thing erinnernde Einrichtung, die vom13. Jahrhundert an in den Urkantonen, aber auch weiterhin von großer poli-tischer Bedeutung war, lebt heute nur mehr in Unterwalden, Glarus und Appen-zell. Louis Carlen, der volkskundlich interessierte Rechtshistoriker in Freiburgim Üchtland, hat den entsprechenden Artikel im Handwörterbuch zur DeutschenRechtsgeschichte( Bd. II, Berlin 1973, Sp. 444 ff.) darüber verfaßt und kennt und
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