Jahrgang 
80 (1977) / N.S. 31
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reichischen Volkskundeatlas" nicht zur Kenntnis genommen hat. Seine Haupt-belege stammen vom Oberrhein, was durchaus begreiflich ist angesichts der dor-tigen Altschichte an Zeugnissen; aber unsere Verhältnisse, die für mehrere Land-schaften recht gut erforscht sind, hätten doch manches zu einer derartigenGesamtdarstellung beitragen können.Leopold Schmidt

Brigitte Geiser, Das Alphorn in der Schweiz(= Schweizer Heimat-bücher, Bd. 177/178). 36 Seiten, 32 Tafeln mit Abbildungen und Noten.Bern 1976, Verlag Paul Haupt.

Im Verlauf der Aufnahme der Volksinstrumente für das große internationalgeplante Handbuch der Volksinstrumente" in der Schweiz hat sich BrigitteGeiser mit großer Energie seit Jahren diesem Thema zugewendet und viele ein-schlägige Instrumente, die Zither wie die Maultrommel, schon in verschiedenenVeröffentlichungen behandelt. Dem Alphorn hat sie sich ganz besonders gewid-met, wie bei diesem schweizerischen Nationalinstrument" selbstverständlich.1972 ist ihr wertvoller Katalog Das Alphorn in der Schweiz" zur gleichnamigenAusstellung im Heimatmuseum Grindelwald erschienen.

Nunmehr hat sie also ein schönes Bilderbuch in der bewährten Schriften-reihe des Verlages Paul Haupt in Bern vorgelegt. Der Text ist in folgendeKapitel in bemerkenswerter Reihenfolge gegliedert: 1. Die Erneuerung des Alp-horns. 2. Das Alphorn als Werk- und Spielzeug des Hirten. 3. Zur Geschichtedes Alphorns. 4. Die Macharten von Alphorn und Büchel. 5. Vom Alphorn-klang( nach Angaben von Markus Römer). 6. AlphornmusikMusik für Alp-horn. 7. Die Alphorn- und Büchelmacher in der Schweiz. Man sieht, die Frageder mehr oder minder romantischen, Erneuerung" des Alphorns steht voran, einSonderproblem für Gegenwartsvolkskunde" wie für Folklorismus- Forschung.Die 37 Abbildungen geben alle erforderlichen Bildaufschlüsse zum Text, ergänztum die Bilder der heute lebenden Alphorn- Hersteller und um einige charak-teristische Alphornweisen. Die Ableitung der Bezeichnung Büchel" für dastrompetenförmig gewundene Alphorn vom lateinischen bucina" dürfte nichtallgemein angenommen werden( zu S. 15). Wenn man gegen die Interpretationvon Tuba" durch, Alphorn" im Bericht über die Nonsberger Märtyrer von 397mißtrauisch ist( vgl. Schmidt, Volksgesang und Volkslied, S. 47 f.), dann wirdman dieser Auslegung von Büchel" wohl noch viel zweifelnder gegenüber-stehen( S. 12). Aber sonst, wie gesagt, ein vielseitig angeregtes und wiederumanregendes Büchlein.Leopold Schmidt

Hermann Baltl, Österreichische Rechtsgeschichte. 3. erweiterteAuflage. 363 Seiten. Graz 1977, Verlag Leykam. S 345,--.

Auf diese Österreichische Rechtsgeschichte war schon mehrfach hinzuwei-sen. Daß sie nunmehr in dritter, und zwar überarbeiteter, vermehrter Auflageerscheinen kann, beweist, daß es sich um ein gutes, lesbares Buch handelt. Wennman den Text mit den hinweisenden Randnoten liest, wird man feststellen, daßdas Buch noch benützbarer geworden ist, zunächst, weil es bis in die unmittel-bare Gegenwart reicht, dann aber doch ganz besonders, weil, Recht" hier immerim Zusammenhang mit der ganzen Wirtschaft und Kultur gesehen wird. Dasstark volkskundliche Interesse Hermann Baltls kommt dabei in den verschieden-sten Zeitabschnitten gut zur Geltung. Auch der Nicht- Rechtshistoriker kann die-ses Buch eigentlich einfach als österreichische Kulturgeschichte lesen und wirddaraus seinen Gewinn ziehen. Gute Register erlauben ein rasches Finden derjeweils interessierenden Namen, Orte und Sachbezeichnungen.

Leopold Schmidt

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