deren Rechtsquellen er innerhalb der Sammlung schweizerischer Rechtsquellenherausgegeben hat, führte ihn sein wissenschaftliches Interesse sehr bald zu demgesamteuropäischen Phänomen der Rezeption, der Aufnahme des gelehrtenrömisch- kanonischen Rechts, dem er in vielen Einzeluntersuchungen nachgegan-gen ist. Man lese etwa auch die für die Volkskunde wie für die RechtlicheVolkskunde im besonderen bedeutsamen Arbeiten zur Geschichte des Majo-ritätsprinzips ¹) oder zu den Rechtssprichwörtern 2), deren Qualifikation als Hortguten alten( deutschen) Rechts wir größtenteils dank seiner Forschungen alswiderlegt ansehen müssen. Daneben beschäftigt ihn naturgemäß die Rechtsent-wicklung in der heimatlichen Schweiz, die er etwa in der grundlegenden Studie„ Die Schweizer Rechtsschulden vom 16. bis zum 19. Jahrhundert"( Zürich 1975),aufgezeigt hat. Selbstpfändung bei Tierschaden ³), Seelgerät 4) und neuerdingsdie Rechtssprache 5) sind weitere Gegenstände von nicht nur juristischem Belang,denen er sich angenommen hat.
Ferdinand Elsener hat manche Ehrung erfahren dürfen, denen sich in die-sem Jahr sicherlich noch einige anschließen werden. Schon zu seinem60. Geburtstag erschien eine höchst originelle Festschrift seiner Schüler unterdem bezeichnenden Titel„ Ferdinandina". Im vergangenen Jahr verlieh ihm dieUniversität Aix- Marseille den Ehrendoktor für seine Bemühungen um den Dia-log zwischen deutschen und französischen Wissenschaftlern. Die besten Wünschegelten für ein weiteres erfolgreiches und schöpferisches Wirken des Jubilars, derin einzigartiger Weise die Enge der fachlichen Grenzen zu übersteigen vermagund uns lehrt, die historisch gewachsene Rechtskultur als nicht unwichtigen Teilunseres täglichen Lebens zu begreifen.
Korntal
Herbert Sch empf
Volkskunde in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Prof. Dr. Wolfgang Brückner, Ordinarius für Volkskunde an derUniversität Würzburg, ist in der Gesamtsitzung der Österreichischen Akademieder Wissenschaften in Wien am 24. Mai 1977 zum Korrespondierenden Mit-glied der Philosophisch- Historischen Klasse im Ausland gewählt worden.
Zur Zeit ist das Fach Volkskunde in der Akademie durch folgende Mit-glieder vertreten: Als Wirkliche Mitglieder die Herren Leopold Schmidtund Richard Wolfram, als Korrespondierende Mitglieder die Herren Wolf-gang Brückner, Leopold Kretzenbacher und Lutz Röhrich.
1) ZRG( kan) 42( 1956), S. 73-116 und 560-570; ebenda 55( 1969),S. 238-281.
2) Regula iuris, Brocardum, Rechtssprichwort nach der Lehre von P. FranzSchmier OSB, in: Ottobeuren 764-1964, Beiträge zur Geschichte der Abtei,Augsburg 1964( Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordensund seiner Zweige, Bd. 73). Keine Regel ohne Ausnahme, in: Festschrift für den45. Deutschen Juristentag, Karlsruhe 1964.
3) Schweizer Archiv für Volkskunde 48( 1952), S. 83–98.4) Festschrift für Johannes Bärmann 1975.
5) Alemannisches Jahrbuch 1973-1975, S. 221-230(= Festschrift fürBruno Boesch). In dem Rechtswort„ Zubund" für Obligation sei auf eine mög-liche Parallele aus den österreichischen Ländern hingewiesen. In dem Wort,, Landschadenbund", der im 16. und 17. Jahrhundert besonders in Inneröster-reich Anwendung findet, steckt sowohl das lateinische ligare binden wie auchpoena im Sinne von Entschädigung. Vergl. G. Wesener; Das inneröster-reichische Landschrannenverfahren, 1963, S. 50 ff.
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