Jahrgang 
83 (1980) / N.S. 34
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Im Mosaik der österreichischen Kulturlandschaften sticht somit das Ausseer-Land fröhlich leuchtend hervor. Die Ausstellung im Schloßmuseum Gobelsburg ver-sucht, einen Sommer lang davon eine Vorstellung zu vermitteln.

Die Ausstellung im Schloßmuseum Gobelsburg bei Langenlois bleibt bis EndeOktober 1980 täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Franz Grieshofer

Schloßmuseum Kittsee

Sonderaussttellung 1980:

Hinterglasmalerei der Donauländer aus der Sammlung Udo Dammert

Im Ethnographischen Museum Kittsee fand in den Sommermonaten 1980 dieAusstellung der Hinterglasbilder aus der Sammlung Udo Dammert statt. Die großeSammlung des bekannten Pianisten umfaßt Beispiele von Hinterglasbildern aus derganzen Welt. Der 1904 in Baden- Baden geborene und seit 1934 in Simmerbergansässige Künstler hat in mehr als vierzig Jahren diese seine Sammlung aufgebaut undwiederholt in Ausstellungen, so in München, in Duisburg, in Salzburg, in Graz und inParis gezeigt. Für Kittsee hat er die Bestände aus den Ländern an der Donau, näm-lich aus Süddeutschland, Österreich und Rumänien herausgegriffen, wie sie sich fürdieses Ethnographische Museum im Schloß Kittsee im nördlichsten Burgenlandbesonders gut eignen.

Österreichischer Fachverband für Volkskunde

Am 19. Oktober hielt der Österreichische Fachverband für Volkskunde( ÖFV)in St. Pölten( Niederösterreich) eine außerordentliche Generalversammlung ab, inwelcher die in einem längeren Beratungsverfahren ausgearbeiteten neuen Satzungenmit einstimmigem Beschluß angenommen wurden. Die Neufassung der Statutenerfolgte in dem Bestreben, dem ÖFV nach Jahren einer krisenhaften Entwicklungeine tragfähigere Arbeitsgrundlage zu geben. Bestimmende Merkmale der erneuer-ten Satzungen finden sich in der Festlegung, daß ,, Ordentliche Mitglieder( nur) Per-sonen sein( können), die das Studium der Volkskunde oder eines verwandtenFaches abgeschlossen haben und auf dem Fachgebiet Volkskunde beruflich oder(/ und) wissenschaftlich tätig sind. Außerhalb dieses Personenkreises stehendefachlich geeignete Personen können vom Vorstand durch einstimmigen Beschluß alskorrespondierende Mitglieder eingeladen werden(§ 4, Mitgliedschaft). Damit istder ursprüngliche Zweck des ÖFV ,, als Standesvertretung( die) die sachlichen undberuflichen Interessen der auf dem Fachgebiete der Volkskunde beruflich und/ oderwissenschaftlich tätigen vertritt(§ 2, Zweck des Fachverbandes), unmiẞver-ständlich umschrieben und nunmehr die Grundlage einer erwartungsgemäß sichsinnvoll ergänzenden Zusammenarbeit mit der die österreichische Volkskunde-

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