Aufschlußreich ist auch der Teil über die Gestaltung der Landschaft und derenVeränderung durch Trockenlegungsarbeiten, durch die Einführung neuer Kultur-pflanzen oder durch die Mechanisierung. Zum Vergleich bestimmter Agrarsystemeeignet sich besonders die Sektion über die„ Mezzadria", die Halbpacht. Währendder Pächter die gesamte Arbeit, die Arbeitsgeräte und die Hälfte des Saatgutes auf-bringen mußte, hatte der Grundbesitzer das Land, das Haus, die Stallungen und dieandere Hälfte des Saatgutes zur Verfügung zu stellen. Der Pächter mußte dafür dieHälfte des Ertrages, unentgeltliche Transport- und Wäschereiarbeiten leisten undregelmäßig Ehrenbezeugungen und„ Geschenke"( Eier zu Ostern, Gänse zu Aller-heiligen usw.) abliefern. Trotz der starken gewerkschaftlichen und genossenschaftli-chen Bewegung der Pächter schon ab Ende des letzten Jahrhunderts wurde die,, Mezzadria" als besondere Form halbfeudaler Arbeitsorganisation erst 1948 gesetz-lich beseitigt. Es liegen freilich in den Kämpfen der Pächter gegen ihre Ausbeutungauch die Ursprünge für die„ Gruppo della Stadura" und damit für das„, Museo dellaciviltà contadina".
Einen guten Überblick über Agrarmuseen in Italien bieten:
Roberto Togni: Primo Censimento Dei Musei Etno- Agricoli In Italia. In:LARES, Rivista trimestrale di studi demo- etno- antropologici. 1985, Nr. 3,S. 329-374.
Massimo Tozzi- Fontana: I musei della cultura materiale, NIS, La Nuova ItaliaScientifica, Roma 1984.
Reinhard Johler
Alois Niederstätter, Vorarlberger Urfehdebriefe bis zum Ende des 16.Jahrhunderts. Eine Quellensammlung zur Rechts- und Sozialgeschichte desLandes( Forschungen zur Geschichte Vorarlbergs, Bd. 6, der ganzen Reihe13. Band). Dornbirn, Vorarlberger Verlagsanstalt, 1985, 216 S., 1 Kartenskizze.Urfehde nennt man den Schwur des verurteilten Straftäters, der seine Strafe ver-büẞt hat oder begnadigt wurde, keine Rache wegen der Verurteilung zu üben undfernerhin auch keine neuen Straftaten mehr zu begehen. Über die Eidesleistung wirdeine Urkunde, der Urfehdebrief, errichtet, worin die Eidesformel nebst der Persondes Sieglers, also desjenigen, der das Siegel anbringt, enthalten ist. Hinzutreten kön-nen Zeugen, Konsequenzen für den Fall des Eidbruches, Stellung von Bürgen undderen Bürgschaftsversprechen für den Fall der Fälligkeit der Bürgschaft. Erwähntsei noch, daß solche Urfehden auch von solchen Häftlingen beschworen wurden,denen eine Straftat nicht nachzuweisen war. Auch sie sollten wegen der erlittenenGefangenschaft und all der Dinge, die sich dabei ereignet haben, keine Rache üben.
Urfehdebriefe sind nicht nur Dokumente für den Rechtshistoriker. Sie offenbarenauch den sozialen Hintergrund der Zeit ihrer Entstehung und sind daher für weiteBereiche der historischen Forschung von Gewicht. Editionen sind eher selten.Genauere Untersuchungen liegen vor über Frankfurt/ Main und Göttingen, nichtdagegen aus Österreich. Den reichen Bestand an Urfehdebriefen aus dem Vorarl-berger Landesarchiv sowie solcher Stücke aus benachbarten Archiven, die Vorarl-berg betreffen, insgesamt 223 Urkunden aus der Zeit zwischen 1378 und 1599, hatjetzt der Vorarlberger Historiker Alois Niederstätter in einer vorbildlichen Editionvorgelegt. Die Urfehdebriefe sind in Regestenform wiedergegeben, vorzüglich
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