272
Mitteilung
ÖZV LXII/ 111
viel mehr, als dass er seine Tafeln in den 60er und frühen 70er Jahrenangebracht hat und dass er anno 1985 gestorben ist. 29
Noch weniger, genau genommen gar nichts, weiß ich auch von demzeitgenössischen( vermutlich jugendlichen) Produzenten jener hier ab-schließend zu nennenden Graffitis, wie sie( wenngleich einige von ihnenimmer wieder übermalt und entfernt werden) seit rund drei Jahren zuDutzenden in einem relativ engumgrenzten Grätzel in meiner näherenWohnumgebung zu sehen sind( Abb. 6). Sie demonstrieren jene zwei Funk-tionen, die solchen ,, Tags" vor allem zugeschrieben werden: Zum einendienen sie( wie schon in der frühen Graffitiforschung am Beispiel jugend-licher Straßenbanden in verschiedenen amerikanischen Städten geschildert)der Territorialmarkierung30, fungieren also als Revierbehauptungszeichenim urbanen Umfeld was sich in unserem Fall in graphischenAuseinandersetzungen an den Hausmauern dokumentiert( Abb. 7). Zumanderen sind sie Mittel der Selbstdeklaration und Selbstthematisierung –und gerade in dieser Rolle können sie, vor allem unter dem Eindruckinszenierter Platzierung( Abb. 8), einen durchaus identitätskonstruktivenAkt suggerieren. Jedenfalls stellt sich angesichts solcher zweifellos alssäkulare Kundgebung zu verstehenden- Selbstmarkierung die Frage nachder Vergleichbarkeit der hier kurz vorgestellten Beispiele des Phänomens,, Promulgation".
-
-
Von den Promulgationsmedien, die ich genannte habe, können die meis-ten ja durchaus funktionsäquivalent sein: Ein Votivbild des 18. Jahrhundertsmag trotz anderer Produktions- und Distributionsweise den grundsätzlichgleichen Intentionen entsprechen wie die Votivplatte in einer Gründerzeit-kirche, die gedruckte Gebetserhörung in einer Kongregationsbroschüre oderdie Eintragung in einem Anliegenbuch- nämlich, wie Wolfgang Brücknerdie ,, allem Votivwesen und damit aller Promulgation zugrundliegende Hal-tung" umschrieben hat ,,, sich vertrauend dem Schutz Gottes und der Fürbitteseiner Heiligen anzuheimgeben“ 31. Wir haben aber auch bereits im spezifi-schen, individualisierten Gebrauch dieser Medien- und nicht nur im zuletztgenannten Säkularisat- einiges kennen gelernt, was sich nicht so ohneweiteres in traditionelle Frömmigkeitspraxis einordnen lässt, wofür hin-sichtlich der Funktion bzw. Intention kaum das Epitheton des ,, Religiösen“,ja nicht einmal das des ,, Religioiden", des Religions- Analogen, angemessen
29 Grabstellensuche der Gemeinde Wien, https://www.wien.gv.at/grabauskunft/in-ternet/ suche.aspx.
30 Ley, David, Roman Cibriwsky: Stadt- Graffiti als Territorialmarkierung. In: Mül-ler, Siegfried( Hg.): Graffiti. Tätowierte Wände. Bielefeld: AJZ 1985, S. 175-187.
31 Brückner 2001( wie Anm. 3), Sp. 908.