Aufsatz in einer Zeitschrift 
Über Grenzen : ein volkskundlich-soziologischer Grenzumgang im „europäischen Haus“
Einzelbild herunterladen
 
  

28

Peter F. N. Hörz

ÖZV LIII/ 102

juristische Regelwerke und Volksüberlieferungen betreffend denBurgfried, den Dorfzaun und ,, das Haus", dessen Integrität sich anTür, Schwelle oder Fenster begrenzt. 13

Im Inneren der Siedlungsgebiete galt es, die landwirtschaftlichenNutzflächen den Eigentumsverhältnissen entsprechend zu scheiden.Hier konnte nur selten auf natürliche Grenzen zurückgegriffenwerden, so daß eine Markierung der Acker- und Flurgrenzen unum-gänglich war. Eine mit dem Pflug gezogene Furche, ein unbebauterStreifen Land zwischen zwei Äckern( Rain), Hecken oder Zäunebildeten im Mittelalter häufig die Grenze zwischen den privatenNutzflächen einer Gemeinde, welche ihr gesamtes Territorium wie-derum durch einen Zaun oder Wall schützte.14

Als Grenzzeichen wurden allerdings auch schon früh markierteBäume und Felsen sowie gesetzte Steine genutzt. Typisch für vieleRegionen war auch die Kombination von zumindest zwei unter-schiedlichen, sinnlich wahrnehmbaren Gegenständen zur eindeutigenIdentifikation einer Grenze. So galten vielerorts etwa Baum undStein ,,, Stein und Bein" oder Pfahl und Stein als Grenzzeichen.

Eine andere, differenziertere Variante der Grenzzeichnung bestanddarin, unter den Grenzsteinen eine bestimmte Anzahl kleinerer Stei-ne, Tonscherben, Ziegel oder Glasstücke in die Erde zu legen. Beiregelmäßig wiederkehrenden Grenzumgängen prüften vielerorts diesogenannten Feldgeschworenen, ein aus fünf oder sieben Männernbestehendes Gremium, Position und Zustand der Grenzsteine. 15 Dadie vereidigten Prüfer alleine über die jeweils unter dem Grenzsteinbefindlichen Zeichen und ihrer besonderen Anordnung Bescheidwußten, war nach diesem Prinzip eine nahezu zweifelsfreie Identifi-kation der Gemeinde- und Flurgrenzen gewährleistet. In allen Fragen

13 Vgl. auch: Köstlin, Konrad: Sicherheit im Volksleben. Dissertation UniversitätMünchen. München 1967, S. 65.

14 Das Seitenstettner Zaunrecht unterschied panfridt, den Dorfzaun und gemacht-fridt, den Zaun zwischen den einzelnen Feldern. Je nach den naturräumlichenGegebenheiten wurden im Mittelalter Hecken, Holzzäune, Feldsteinwälle oderTrockenmauern zur Umfriedung der landwirtschaftlichen Flächen gepflanzt bzw.errichtet. Vgl. Grünn, Helene: Hag, Zaun, Gatter und Gattertor. In: Martischnig,Michael( Hg.): Sammeln und Sichten. Beiträge zur Sachvolkskunde. Festschriftfür Franz Maresch zum 75. Geburtstag. Wien 1979, S. 175.

15 Die Feldgeschworenen sind in verschiedenen Regionen auch als Gescheide,Umgänger, Märker, Steinsetzer oder Landscheider bekannt.