Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde108 (2005) / N.S. 59Kratzmann, Katerina: „Scheinasylanten“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“?

  
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„Scheinasylanten“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“? : zur Ausgrenzung undokumentierter MigrantInnen in Österreich
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2005, Heft 1

,, Scheinasylanten" und ,, Wirtschaftsflüchtlinge"?

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Dass ,, Illegale" böse Typen sind, können wir jeden Tag in denZeitungen lesen. Dort wird seit über zwanzig Jahren berichtet von,, Scheinasylanten, die das Asylsystem belasten, von ,, Wirtschafts-flüchtlingen", die dem Staat auf der Tasche liegen und sich hier kaumadäquat unterbringen lassen und von ,, illegalen Migranten", die dasLand überschwemmen, um mit ihrer billigen Arbeitskraft die Schat-tenwirtschaft zu versorgen. Wir lesen von ,, zu vielen", von ,, kultu-reller Überfremdung, von, sozialen Brennpunkten, aber auch von,, unmenschlichen Zuständen, von Verletzung der EU- Normen"oder ,, sozialem Engagement für Flüchtlinge. Undokumentierte Mi-gration, also jenes Phänomen, welches den rechtswidrigen Grenz-übertritt und Aufenthalt beschreibt, ist- insbesondere im Zusammen-hang mit den neuen Grenzziehungsprozessen der EU- Erweiterungund verbundenen rechtlichen Harmonisierungsbestrebungen des eu-ropäischen Asyl- und Einwanderungsrechtes- ein politisch viel undkontrovers diskutiertes Thema.

4 Harald W. Lederer und Axel Nickel haben betont, dass grundsätzlich jeglicheForm der ,, Illegalität mit der Rechtsgrundlage eines Staates verbunden ist, daerst das gängige Recht festlegt, was ,, legal und was ,, illegal" ist und es somitkeine ,, Illegalität a priori gibt. Vgl. Lederer, Harald W., Axel Nickel: IllegaleAusländerbeschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1997. Auch inanderen Aufsätzen und Forschungen wird immer wieder darauf hingewiesen, dasssich der Begriff ,, Illegalität auf kein kriminelles, sondern ein aufenthaltsrechtlichesbzw. arbeitsrechtliches Delikt bezieht, eindeutig negative Konnotation weckt undnicht auf die MigrantInnen als illegale Persönlichkeiten anzuwenden sei.5 Es ist nicht ganz klar, woher der Begriff der ,, illegalen Migration ursprünglichstammt. Einige verfolgen ihn zurück zu den 30er Jahren, in denen Juden, die nachPalästina einwandern wollten, als ,, illegal" bezeichnet wurden. Vgl. Venia Ha-dari, Ze'ev: Second exodus: the full story of Jewish illegal immigration to Palestine,1945-1948. London 1991. Andere Autoren führen den Gebrauch des Begriffs aufdie amerikanischen Exklusionsgesetze gegenüber chinesischen Arbeitern von 1882zurück, in denen das Konzept und die Idee der möglichen ,, Illegalität von Migran-tInnen breit eingeführt wurden. Vgl. Wang, Gungwu: Don't leave home. Migrationand the Chinese. Singapore 2001. Abgesehen davon, woher der Begriff stammt, ister oft im Gebrauch, um die Ist- Lage zu beschreiben.

6 Vgl. Wodak, Ruth, Bernd Matouschek, Franz Januschek: Notwendige Maßnah-men gegen Fremde? Genese und Formen von rassistischen Diskursen der Diffe-renz. Wien 1993, S. 25ff.

7 Die Harmonisierung des europäischen Asylrechts ist noch nicht besonders weitfortgeschritten und befindet sich im Prozess der Planung. Vgl. www.bundes-tag.de/bic /hib/2003/2003_080/02.html. Auch die Konsequenzen der EU- Er-weiterung für Migrationskontrollen in Europa sind noch nicht genau abzusehen,es lässt sich allerdings schon jetzt eine zunehmende Abschottung an den Außen-