Volksmedizinisches Erbe
oder übernommene Rezeptbuchweisheit?
Bemerkungen zu einem handschriftlichen Arzneibuch der Oststeier-mark aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
( Mit 2 Abbildungen)
Von Elfriede Grabner
Vor einigen Jahren fiel mir in einer Grazer Tageszeitung ein imtypischen Journalistenton geschriebener Artikel unter dem Titel ,, EinenRatz einbalsamieren" in die Hände ¹). Es handelte sich dabei um diehaarsträubende Kommentierung eines handschriftlichen Arzneibuchesaus der Oststeiermark, die die ganze Hilflosigkeit des Artikelschreibersgegenüber solcher Materie bekundet. Damals wußte ich noch nicht,daß ich genau ein Jahr später durch das Entgegenkommen des Be-sitzers dieser Handschrift die in dem Zeitungsartikel ins Lächerlichegezogenen Stellen im Original nachprüfen werde können 2). Dastellte sich dann heraus, daß der Zeitungsschreiber nicht einmal die( ohnehin sehr deutliche!) Handschrift richtig lesen konnte. So ist sogarder wohl auf Sensation und Kuriosität angelegte Titel vom„ einbalsa-mierten Ratz" völlig unrichtig. In der Handschrift ist lediglich voneiner Katze die Rede, die man einsperren- und nicht einbalsamierensollte, und deren Kot man dann bei„ Krebs- Zuständ" die hierwieder falsch als„ Krampfzustände” gelesen werdenauf den„, Schaden" auflegen mußte. Der knappe Text dieses Zeitungs-artikels, der wohl zur Belustigung gedacht war, läßt weiterhin Fehlerauf Fehler erkennen. Und weil in dem handschriftlichen Arzneibuchein loses Blatt beigefügt ist, das den Namen„ Anton Erbauer, Pein-bruchheiler und Wundenheiler bei Weitz, Haus 63" trägt, wird diesesArzneibuch auch sofort großzügig jenem Naturarzt, der sich miteinem solchen Vornamen nicht einmal sicher festhalten läßt, zuge-
trocknen und
1) E. A uten gruber,„ Einen Ratz einbalsamieren"( Kleine Zeitung vom9. VI. 1972, S. 22 f.).
2) Hier habe ich Herrn OSR Hans Mandl aus Stubenberg für die freund-liche Überlassung des handschriftlichen Arzneibuches sehr zu danken.
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