Jahrgang 
93 (1990) / N.S. 44
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Diese 1967/68 freigelegte bildliche Ausformung einer, wie nochgezeigt werden soll, überstrengen Fastenvorschrift, wurde 1969 vonkunsthistorischer Seite als die allegorische Darstellung der Bestra-fung im Jenseits für die Miẞachtung des Fastengebotes" gedeutet,die in ,, dieser Form ein ikonographisches Unikum" darstelle. Dazuwird auch angemerkt, daß die auf dem Fresko dargestellten Speisen- Fleisch, Eier, Käse- sich genau mit dem Fastengebot der Kirchedecken, wobei Käse stellvertretend für die allgemein untersagtenMilchprodukte( Laktizinien) stehe².

Tatsächlich hängt nun dieser Lienzer Fastenchristus" allerWahrscheinlichkeit nach mit den strengen Fastenbestimmungendes Reformators und Fürstbischofs von Brixen, Nikolaus Cusanus( Nikolaus von Kues, 1401-1464) zusammen. Nach dem Kirchen-recht galten damals als Fasttage die vierzigtägige Fastenzeit( Qua-dragesima) vom Aschermittwoch bis einschließlich Karsamstag, dieQuatembermittwoche,-freitage und-samstage. Dazu kam nocheine Anzahl von Vigilfasttagen, so vor allem die Vortage bestimmerHeiligenfeste. Selbstverständlich galten alle Freitage als Fasttage³.

Die von der Kirche damals geforderten Fastenwerke bestandenim Abbruch im Essen( nur einmalige Sättigung im Tage) und in derAbstinenz, d. h. in der Enthaltung von gewissen Speisen. An denAbstinenztagen galten als verbotene Speisen: das Fleisch warmblü-tiger Tiere und die Laktizinien, d. s. Milch und aus Milch bereiteteSpeisen, wie Butter, Butterschmalz und Käse, außerdem die Eier⁹.

Da dieses Laktizinienverbot aber in den deutschen Diözesen aufbesondere Schwierigkeiten stieß und vermutlich vielfach übertre-ten wurde, erfuhr es meist schon um die Mitte des 15. Jahrhundertsdurch die sogenannten Butterbriefe eine Lockerung, indemMilchspeisen und Eier an Fasttagen gestattet wurden 10.

Ungeachtet dieser Umstände verbot der Kardinal Cusanus aufder Diözesansynode 1453 in der Brixner Diözese den Genuß vonMilch, Butter und Eiern in der Fastenzeit. Dieses Laktizinienver-bot wurde sogar gestaffelt: der Klerus hatte es für die gesamteFastenzeit einzuhalten, ein Teil der Leute in der Hälfte der Fasten-zeit, ein weiterer Teil ab dem Palmsonntag und der Rest der Bevöl-kerung vom Palmsonntag bis Ostern. An den Montagen, Mittwo-chen und Freitagen verbietet Cusanus auch den Laien geradezu denGenuß von Laktizinien. Er bestimmte auch, daß diejenigen, welcheaußer im Krankheitsfall, in der vierzigtägigen Fastenzeit Eier

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