1993, Heft 2
Literatur der Volkskunde
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Nikolaus GRASS, Alm und Wein. Aufsätze aus Rechts- und Wirtschafts-geschichte. Hg. von Louis Carlen und Hans Constantin Faussner, Hildes-heim, Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, 1990, 435 Seiten, Abb.
In diesem Sammelband sind insgesamt 21 Aufsätze zur Rechts- undWirtschaftsgeschichte der Almwirtschaft und des Weinbaus aus der Federdes Begründers der Innsbrucker Schule für Almwirtschaft publiziert. Beidreien handelt es sich um Erstveröffentlichungen, ansonsten sind es zumTeil überarbeitete Wiederveröffentlichungen verstreuter Beiträge aus rundvierzig Jahren wissenschaftlicher Arbeit. Nach seiner gründlichen Neube-arbeitung von Georg Schreibers Deutscher Weingeschichte( Köln 1980,534 Seiten), seiner Geschichte des Tiroler Metzgerhandwerks( Innsbruck1982, 408 Seiten) und dem Sammelband ,, Königskirche und Staatssymbo-lik“( Innsbruck 1983, 320 Seiten) ist dieser über 400 Seiten starke Band einerneutes Zeugnis des unermüdlichen Fleißes, aber auch der enormen Viel-seitigkeit von Nikolaus Grass, der Rechtsgeschichte, Volkskunde, Wirt-schafts- und Kunstgeschichte mit der Geschichte seiner Tiroler Heimat sobeispiellos zu verbinden weiß.
Von den 12 Aufsätzen zur Rechtsgeschichte der Almen nimmt die Be-schäftigung mit der Seiser Alm, der größten des deutschen Sprachraums,den größten Platz ein. Bemerkenswert lesen sich die Beiträge zur Frühge-schichte der Almwirtschaft, die eindrücklich die schon von Richard Pittioniaufgrund seiner Grabungen im Gemeindegebiet von Kitzbühel vertreteneThese bekräftigen, daß bereits eine urzeitliche Hochweidenutzung späte-stens seit der mittleren Bronzezeit existiert haben muß. Vorgeschichtlichsind bereits Kerbhölzer und Geräte zur Milchverarbeitung nachweisbar.Möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich läßt sich deshalb der geheimnis-volle Mann aus dem Similaungletscher mit der steinzeitlichen Weidewirt-schaft in Verbindung bringen. Ein Beitrag behandelt ausdrücklich ,, DieAlmwirtschaft in Geschichte, Volkstum und Recht“, ein anderer die Konti-nuität im bäuerlichen Recht. Der dankenswert wieder abgedruckte Nachrufauf Richard Weiss( 1907-1962), den früh verstorbenen Züricher Ordinariusdes Faches Volkskunde und vorzüglichen Kenners besonders des AlpwesensGraubündens, rundet diese Gruppe von Beiträgen ab.
Bei den Abhandlungen zur Rechts- und Kulturgeschichte des Weinsüberrascht besonders das kapitalistische Denken der Kirche. Das Wein-schankrecht der Klöster und Pfarreien( ius propinandi) brachte diesen will-kommene Einnahmen. 1495 etwa beklagen sich eine Reihe SalzburgerStädte darüber, daß die Geistlichkeit Wein, aber auch Safran, Fensterglasund Tuch kauft und verkauft, was ,, irer gaistlichkeit nit gepurlich“ sei.Weingüter gehörten zur Ausstattung von Klöstern und Universitäten. In denBischofsstädten älterer Ordnung garantierte der grundherrliche Weinbann