274
Helmut Eberhart
ÖZV LVI/ 105
in viele Stämme, 47 die man in 2 Hauptstämme zusammen fassen kann.Die Grenze bildet der Skumbifluß.48 Während die nördlich des Skum-bi lebenden Albanesen meist eine dunkle Gesichtsfarbe und ebensol-che Haare haben, findet man im Süden vorwiegend blondhaarigeAlbaner mit blauen Augen.49 Diese Hauptstämme weichen nicht nuräußerlich, sondern auch in ihren Charaktereigenschaften voneinanderab. Auch sprachlich sind sie verschieden und hassen einander furcht-bar. Alle sind sie jedoch kriegerisch veranlagt, lieben ihre Waffen überalles, schwärmen für Freiheit, ohne sie einmal besessen zu haben,dulden keine Obrigkeit und sind Anhänger von Traditionen, wieBlutrache und Faustrecht.50
Trotzdem der einzelne selbstsüchtig und unzuverlässig ist, hat dasseinerzeitige k.u.k. Kommando von Albanien nicht nur ,, Banden“sondern auch reguläre Albanerbataillone gebildet, die mitunter er-folgreich gekämpft haben. Die ,, Banden“ rekrutierten sich hauptsäch-lich aus Felsbewohnern, die Berufskrieger waren. Bekannt waren die
47 Zur komplexen Struktur der Stammesgliederung vgl. neben Kaser( wie Anm. 44)jüngst auch Kaser, Karl: Die albanische Stammesgesellschaft. In: Albanien.Reichtum und Vielfalt( wie Anm. 46), S. 153-157.
48 Der auf der Höhe von Elbasan von Ost nach West verlaufende Shkumbinit( Skumbi) bildet nicht die Grenze zwischen zwei ,, Hauptstämmen", sondernzwischen dem gegischen und toskischen Dialekt, die nicht unerheblich vonein-ander abweichen, wie Fiedler( wie Anm. 44) feststellt( S. 105). Obwohl sowohlDurrës als auch Tirana im gegischen Dialektbereich liegen, hat sich inzwischendas Toskische durchgesetzt und wurde gleichsam ,, von oben“ zur offiziellenAmtssprache erklärt.
49 Ob Nachtmann diese nicht der Realität entsprechende Feststellung eigener selek-tiver Wahrnehmung oder anderen mündlichen oder schriftlichen Quellen ent-nahm, ist heute kaum nachvollziehbar.
50 Neben Unrichtigkeiten über die äußeren und charakterlichen Abweichungenbeinhaltet dieser Absatz auch weitere stereotype Unschärfen wie die Ver-mischung von Blutrache und Faustrecht. Ich will hier nicht über das komplexeThema Blutrache schreiben, das Bestandteil so gut wie jeder Publikation überdie Gesellschaft insbesondere Nordalbaniens ist( stellvertretend seien genannt:Siebertz[ wie Anm. 33]; Gopčević, Fürstentum[ wie Anm. 33]; Durham[ wieAnm. 33]), jedoch ist zumindest darauf hinzuweisen, dass Blutrache keinesfallsin die Nähe von Faustrecht zu rücken ist, und dass Faustrecht auch keinealbanische Tradition ist. Gerade die Blutrache war damals noch entsprechenddem geltenden Gewohnheitsrecht strengen Regeln unterworfen und somit kei-nesfalls Faustrecht( vgl. dazu von Godin, Marie Amelie: Das Albanische Ge-wohnheitsrecht. In: Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft 56[ 1953],S. 1-46; 57[ 1954], S. 5-73; 58[ 1956], S. 121–198).