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Monika Vrzgulová und Katarína Popelková
ÖZV LXI/ 110
in der Stadt im Gedächtnis ihrer Bewohner zu löschen. Häuser,Geschäfte, Betriebe und Werkstätten nannten die Bewohner auchnach Jahrzehnten noch nach Firmen und Namen ihrer ursprünglichenBesitzer. Viele Kaufleute und Handwerker traten in der Erinnerungder Stadtbewohner als natürliche Autoritäten auf, für viele stellten sieeine Vergleichsgruppe dar und man beurteilte ihre Nachkommendurch das Prisma der Familiengeschichte. Somit zeigt sich klar, dassGewerbetreibende einen unauslöschlichen Abdruck im Sozialge-dächtnis der städtischen Gemeinschaft hinterlassen haben.
In den Jahren des sozialistischen Aufbaus fehlte neben der physi-schen Präsenz der Gewerbetreibenden in ihren ursprünglichen Beru-fen auch ihre aktive Teilnahme am öffentlichen Leben. Ihre Selbstde-finition, ihr Selbstbild war stets die Beziehung zur Stadt. Nunmehrhatten sie primär existenzielle Schwierigkeiten. Die neue Ideologieund Propaganda in den Massenmedien schuf gezielt ein negativesBild der Gewerbetreibenden. Ihr Ziel war es, diese Sozialgruppe ausdem öffentlichen Raum zu entfernen. Der Kommunikationsraum der( ehemaligen) Gewerbetreibenden beschränkte sich nunmehr auf dieFamilie und den engen Freundeskreis. Dazu kam noch, dass allmäh-lich jegliches Interesse am Geschehen in der Stadt( so wie vieleandere Tätigkeiten) behördlicherseits kontrolliert wurde.
Da die Entwicklung der Sozialgruppe der Gewerbetreibenden inder Slowakei nach 1948 gewaltsam unterbrochen wurde, können wirheute nur mehr hypothetisch überlegen, wie sich ihr weiteres Enga-gement und ihre Stellung in der Gesellschaft gestaltet hätten.
Zeitraum nach 1989
Die politische Entwicklung in der Slowakei nach 1989 brachte grund-legende Änderungen im Wirtschaftsbereich. Selbstverständlich rea-giert die neue Gesetzgebung auf die neue Wirklichkeit. Die nach 1989verabschiedeten Gesetze sollten für die Wiedergutmachung der anehemaligen Gewerbetreibenden und Grundbesitzern verübten Unre-gelmäßigkeiten sorgen. Andererseits wurden Rechtsnormen verab-schiedet, die wiederum Voraussetzungen für die Entfaltung des freienUnternehmens im privaten Sektor schufen.+
4 Gesetz Slg. Nr. 403/1990 zur Wiedergutmachung der Folgen einiger Vermögens-unrechtmäßigkeiten( Restitutionsgesetz); Gesetz Slg. Nr. 87/1991 über außerge-