Jahrgang 
92 (1989) / N.S. 43
Seite
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tende Steintragen, wie es etwa im oberösterreichischen St. Wolfgang üblich war, wodie Pilger die mitgeführten Steine am Fürberg auf dem Weg zur Kapelle auf demFalkenstein ablegten. Andere Erscheinungen sind Barfußgehen, Knierutschen oder

Fasten.

Mirakel mit rechtlichen Bezügen ranken sich um die Wallfahrtsorte, wobei Brun-nen und Quellen eine besondere Rolle spielen. Sie dienen nicht nur der Versorgungder Wallfahrer mit frischem Wasser, sondern sind, zahlreiche Mirakelbücher bele-gen dies, Sinnbild des Wassers zum ewigen Leben. Viele Wallfahrtsorte sind deshalbBaptisterien, wobei sich die Frage stellt, was früher war: das Baptisterium oder dieWallfahrtsstätte. Hostienfrevel, Reliquienhandel, Ablaßwesen, all das reiht sich indas Thema zwanglos ein.

Vor mehr als 50 Jahren hat der rechtsgeschichtlich und volkskundlich orientierteKirchenhistoriker Georg Schreiber den Sammelband Wallfahrt und Volkstum inGeschichte und Leben( Düsseldorf 1934) herausgegeben. Das vorliegende Buchvon Carlen geht über die dortigen Forschungsergebnisse weit hinaus. Natürlich kannin einem solchen Werk nicht jeder Wallfahrtsort angesprochen werden. Das Typi-sche kann an den großen Wallfahrten nach Rom, Jerusalem oder Santiago de Com-postela gezeigt werden. Aber auch die kleineren Wallfahrten haben ihr eigenesGewicht. Beispielsweise kennt nicht nur das. Kirchberg am Wechsel den Beilwurfdes Hl. Wolfgang. Die bedeutendere Wallfahrt war sicherlich die nach St. Wolfgangin Oberösterreich, wo die Legende den Tiroler Bildhauer und Maler MichaelPacher, den Schöpfer des berühmten Hochaltars angeregt hat und wo Wolfgangi-hackln bis in unsere Tage als beliebtes Wallfahrersouvenir gebräuchlich waren( vergl. Der heilige Wolfgang in Geschichte, Kunst und Kult. AusstellungskatalogSt. Wolfgang 1976; F. Lipp, Das Beil des hl. Wolfgang. Jahrbuch des. Museal-vereins 117, 1972, 159-180).

Gerade hier lassen sich die Beziehungen zwischen Recht und Wallfahrt besondersdeutlich exemplifizieren: der Beilwurf als rechtsrituelle Handlung, die Quelle, dasSteintragen und Durchkriechen zur Klause des Heiligen. All dies macht deutlich,daß bei der Erfassung des Phänomens Wallfahrt eben auch und vielleicht besondersRecht, Rechtsgeschichte und Rechtliche Volkskunde zu beachten sind. Das vorlie-gende Buch leistet hiezu einen wertvollen Beitrag.

Herbert Schempf

Ludwig Bechstein, Sämtliche Märchen. Anmerkungen und Nachwort vonWalter Scherf. München, Deutscher Taschenbuch Verlag, 1988, 903 Seiten. MitIllustrationen von Ludwig Richter.

Die von Scherf besorgte Ausgabe sämtlicher Bechstein- Märchen ist bereits 1965im Winkler Verlag erschienen. Wenn hier trotzdem auf das Werk aufmerksamgemacht wird, so aus zwei Gründen: erstens ist das Vorliegen in einer wohlfeilenund dennoch gut leserlichen Ausgabe zu begrüßen, zweitens ist der Anmerkungsteilganz wesentlich überarbeitet und erweitert. Er umspannt nun mehr als 100 Seitenund ist in allen Angaben auf den modernsten Wissensstand gebracht. Stichprobenerweisen, daß selbst die neueste Sekundärliteratur bis 1987 herauf verwertet wordenist. Eine sehr praktische Arbeitshilfe zumal auch durch die Indices.

Felix Karlinger

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