Jahrgang 
92 (1989) / N.S. 43
Seite
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Chronik der Volkskunde

3. Tagung der Internationalen Gesellschaft für Rechtliche Volkskundein Sarnen/ OW am 14./15. Mai 1988

Nach Salzburg und Neresheim war 1988 Sarnen im Schweizer Kanton Obwalden alsTagungsort für die diesjährige Tagung der Internationalen Gesellschaft für Recht-liche Volkskunde ausersehen. In dem reizvollen Städtchen über dem Vierwaldstät-ter See trafen sich rund 60 Teilnehmer aus fünf europäischen Ländern zu Informa-tion und Gedankenaustausch, aber auch zum persönlichen Gespräch. Den äußerenRahmen boten zwei Vorträge und ein umfangreiches Besichtigungsprogramm.Prof. Dr. Wolfgang Schild( Bielefeld), der soeben ein materialreiches Buch, Rechtund Gerechtigkeit im Spiegel der Europäischen Kunst vorgelegt hat, referierte zumThema, Bemerkungen zur Ikonologie der Jüngsten Gerichts" anhand eines vorzüg-lichen Bildmaterials aus allen Epochen der europäischen Kunstgeschichte. Dabeistand der sich wandelnde Begriff der Gnade im Mittelpunkt seiner Ausführungen:durch die Gnade Gottes entsteht Recht, welches streng und gnadenlos wird, umdann durch Gnade schließlich selbst wieder überwunden zu werden. Schild konntediese Entwicklung eindrucksvoll an Beispielen, beginnend mit der mittelalterlichenBuchmalerei bis zu HAP Grieshaber zeigen, dessen Jüngstes Gericht( 1970) denSitzungssaal des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages ziert.

Die Sagenforschung ist längst nicht mehr auf die Bereiche Germanistik, Volks-und Völkerkunde beschränkt. Die Tiefenpsychologie beschäftigt sich mit ihr ebensowie die Rechtsgeschichte auf ihrer Suche nach Trümmern älteren Rechts. In ihremReferat ,, Recht und Gerechtigkeit in den Sagen der Schweizer Alpen" versuchte Dr.Francisca Schmid- Naef eine Bestandsaufnahme anhand der regionalen Sageneditio-nen der Schweiz, nicht ohne auf die weiterreichenden Bezüge einzugehen. Sagensind für sie auch ein massenpsychologisches Phänomen, sie sind Kulturgut des Kol-lektivs. Das Material aus der Schweiz bietet hier weitgehend dieselben Motive, wieman sie aus anderen Sagenlandschaften kennt, den Schöpfereid des meineidigenZeugen beispielsweise oder diejenigen, die sich um Rechtsschutzsagen ranken.Auch die regionale Sage vom Sennentuntschi bietet hier im Grunde keine Aus-nahme.

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