Jahrgang 
91 (1988) / N.S. 42
Seite
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13. Jahrhundert. Die Daubentechnik( Böttcherei) scheint eine altgermanische,schon im keltisch- nordischen Kulturkreis verbreitete Technik zu sein( O. A. ErichR. Beitl, Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1937, S. 48). EinZweig dieser Technik ist die Herstellung der estnischen Bierkannen, die ihre westli-chen Analogien auch im gegenständlichen Bereich haben. Die Esten verliehenjedoch den Kannen eine spezifische künstlerische Form. Für die alte estnische Holz-bearbeitungstechnik ebenso wie für die Holztechnik der osteuropäischen Wald-zonen- sind die Verwendung der Biegekonstruktion und die Technik der Aushöh-lung bezeichnend.

Im Band von T. Võti ist das Illustrationsmaterial ganz vorzüglich und das kartogra-fische Material überaus lehrreich. Den weiteren Bänden der Estnischen Volkskunstsehen wir erwartungsvoll entgegen.

Béla Gunda

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das gesetzge-

István Imreh, A törvényhozó székely falu( Dorfweistümerbende Szekler- Dorf). Bukarest, Verlag Kriterion, 1983, 544 Seiten.Das vorliegende Buch ist nicht ganz neu, inzwischen gibt es schon eine gekürzteFassung, erschienen 1987. Der Rezensent möchte sich aber dennoch der früherenund kompletten Originalausgabe widmen.

Im ungarischen Szeklerland( Siebenbürgen) sind schon seit Ende des 16. Jahrhun-derts die schriftlich niedergelegten Dorfweistümer bekannt, die die aus verschiede-nen Gesellschaftsschichten und-gruppen bestehenden Dorfgemeinschaften schufen.Eine auf mündlichen Überlieferungen beruhende Rechtsordnung hat es in den Dör-fern freilich schon früher gegeben, doch erforderte die Entwicklung der Gesellschaftderen schriftliche Abfassung, die nach bestimmten Riten vollzogen wurde. AmEreignis mußte jeder Dorfbewohner, Vertreter sämtlicher Gesellschaftsschichten( von den Adeligen bis zu den Leibeigenen) teilnehmen. Um jegliche Voreingenom-menheit zu vermeiden, wurden oft Schreibkundige aus fremden Dörfern herangezo-gen. Falls sich mit Zustimmung der Gemeinschaft ein Fremder im Dorf niederließ( z. B. ein Hirt oder ein zugereister" Schwiegersohn), wurden ihm die Weistümervorgelesen. Auch eine einheiratende Braut mußte ein Gelöbnis ablegen, wonach siedie Bräuche ihres Dorfes ablegt und die neuen Bräuche annimmt. Die Dorfweis-tümer bedeuteten eigentlich, daß jedes Dorf eine weitreichende Selbstverwaltunghatte, wofür vor allem der Dorfrichter und der Gemeindevorstand verantwortlichwaren. Um die Rechte und Pflichten kontrollieren zu können, waren die Dörfer inkleinere Gruppen aufgegliedert, die gewöhnlich aus je zehn Häusern bestanden( eine ähnliche Organisation gab es auch in den siebenbürgischen Städten). DieBewohner einer solchen Gruppe waren oft Blutsverwandte. Öffentliche Arbeiten,gemeinsame Heuwiesen, Waldnutzung usw. wurden nach solchen kleineren Grup-pen aufgeteilt. Die Dorfweistümer erstreckten sich auf die Reinlichkeit, die öffent-liche Ordnung, auf Tanzunterhaltungen und öffentliche Arbeiten, wie z. B. die War-tung der Wege, Brücken, Dorfeingänge und Dorfumfriedungen. Auch die Entloh-nung des Geistlichen und des Lehrers waren darin festgelegt, ebenso auch die jewei-lige Flurnutzung( Zwei- oder Dreifelderwirtschaft), die Weide, die Anstellung derHirten, das Bauwesen und noch manches andere.

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