Aufsatz in einer Zeitschrift 
Gott, Gemeinde, Mitmensch : Versöhnungsrituale im jüdischen Spätmittelalter
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Martha Keil, Gott, Gemeinde, Mitmensch

verhindern, da das Gemeindestatut pro Mitglied nur ein Haus vorsah.Da Seligmann erstens einflussreich und zweitens Rabbiner war und daszweite Haus nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern zum Zweckder Lehre mietete, wendeten sich Simlins Boykottmaßnahmen eher zuseinem eigenen Nachteil.51

Der Anlass für den Streit, der die Gemeinde in ihrer Substanz ge-fährdete, ist also vor dem Hintergrund einer jahrelang schwelenden per-sönlichen Hassbeziehung zu sehen. Er brach bei einer Gelegenheit aus,die grundsätzlich jüdische Gemeinden im Spätmittelalter( und darüberhinaus) an die Grenzen ihrer Selbstregulation brachte: die Steuereinhe-bung. Simlin nahm 1438 und 1439 als Beauftragter der jüdischen Gemein-de Ulm an den Steuerverhandlungen mit Konrad von Weinsberg um denDritten Pfennig an Albrecht III. und nach dessen Tod am 27. Oktober1439 an Friedrich III. in Nürnberg teil. 52 Im Zuge dieser Verhandlungenhatte Simlin die Teilnahme an der Kollektivsteuer seiner Gemeinde ver-

weigert und um eine Sondervereinbarung angesucht. 53 Ein solches Vor-gehen konnte für die Gemeinde nachteilig sein, wenn nämlich ihr kollek-tiver Steueranteil gleich blieb, obwohl aufgrund des Sonderprivilegs desbetreffenden Gemeindemitglieds ein maßgeblicher Beitrag ausfiel. Umdiesen Schaden abzuwenden, hätte Simlin mit dem kaiserlichen Steuer-einheber eine Herabsetzung der Gemeindesteuer um seinen Anteil ver-handeln müssen. Da er dies entweder nicht versucht hatte oder ihm dieReduktion nicht gelungen war, wäre er nach jüdischem Recht gezwun-gen gewesen, von der Sondervereinbarung Abstand zu nehmen.54 Daswar anscheinend nicht geschehen. Daher verurteilte ihn sein langjährigerGegenspieler Seligmann im Sinne des Gemeinwohls, seinen individu-ellen Steuerbeitrag in die Gemeindesumme zu inkludieren. Seligmannsrabbinische Verfügung brachte wohl die emotionale Anspannung zumZerreißen und verursachte eine Überreaktion. Simlin akzeptierte nichtnur Seligmanns Urteil nicht, er bezeichnete ihn auch als Mamser, also alsin einer halachisch unerlaubten Verbindung gezeugtes Kind, und dessenGelehrsamkeit als die eines Kindes. Zusätzlich klagte er beim christli-

51 Dicker( wie Anm. 47), S. 64. Strassburger, ebd., S. 230, schreibt in diesem Zusam-menhang, den Vorurteilen seiner Zeit entsprechend, von der» wälschen Natur Sim-lins<<.

52

Germania Judaica( wie Anm. 47), S. 1507, Nr. 26.

53 Strassburger( wie Anm. 49), S. 231–233.

54

Keil 2006( wie Anm. 12), S. 45 f.

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