Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde113 (2010) / N.S. 64Leitner-Ruhe, Karin: »Aber zugreifen soll man, wo man nur kann.«

  
Aufsatz in einer Zeitschrift 
»Aber zugreifen soll man, wo man nur kann.« : zum Verkauf von Schloss Trautenfels 1941 durch die Familie Lamberg an die Deutsche Reichspost
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Österreichische Zeitschrift für Volkskunde

LXIV/ 113, 2010, Heft 2

Am 5. Jänner 1942 beantragte die Oberpostkasse Graz bei der Ge-neralpostkasse in Berlin die Erstattung des vorschussweise verausgabtenBetrages von 391.993,69 RM" für den Ankauf des Schlosses Trauten-fels. Nach Aufforderung von Berlin, die notwendigen Belege dafür zuübersenden, legte der Präsident der Reichspostdirektion Graz in einemSchreiben am 21. Jänner 1942 unter anderem auch die Empfangsbeschei-nigung des Rechtsanwaltes Dr. Heinrich Kammerlander, bevollmäch-tigter Vertreter der Verkäuferin Anna Lamberg- Werndl, über das Kauf-geld von 390.000 RM bei. Die Generalpostkasse machte jedoch am2. Februar 1942 darauf aufmerksam, dass laut$ 4 des Kaufvertrages dasKaufgeld an Anna Lamberg- Werndl zu zahlen sei. Es sei entweder einevon der Gräfin unterzeichnete Empfangsbestätigung vorzulegen gewe-sen oder eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht für Dr. Kammerlan-der.12 Weder die Empfangsbestätigung noch die Vollmachtserteilung anDr. Kammerlander und somit die Überweisung des Kaufpreises an dieGräfin sind schriftlich vorhanden. In Anbetracht dessen, dass die Kinderspäter Rechtsanwalt Dr. Kammerlander mit der Abwicklung der Verlas-senschaft ihrer Mutter betrauten, muss jedoch die Übergabe des Geldesan die Gräfin oder an deren Kinder stattgefunden haben. 13

Die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Kaufvertrageswurden nicht schriftlich festgehalten. In späteren Schreiben wurde an-gedeutet, dass die Kinder der Gräfin maßgeblich daran beteiligt waren.So schrieb das Reichspostministerium an die Generalpostkasse im Juli1941:» Dem Zustandekommen des Kaufvertrages gingen langwierigeAuseinandersetzungen mit den zahlreichen Erbberechtigten voraus.<< 1

Die tatsächliche Übergabe des Schlosses erfolgte am 15. August 1941,nachdem sich Anna Lamberg- Werndl weitere zwei Monate Zeit für dieAussiedelung erbeten hatte. Bis Ende des Jahres wurde ihr noch ein Raumim Stöckelhaus zur Verfügung gestellt, um Möbel zwischenzulagern.

Im Kaufvertrag nicht enthalten ist die Ausstattung des Schlosses.Diese wurde erst bewertet, nachdem Gaukonservator Semetkowsky imMai 1941 nachfragte, was denn mit der beweglichen Innenausstattung

11 Sie Summe ergibt sich aus dem Kaufpreis von 390.000 RM und den Kaufnebenkos-ten von 1.993,69 RM.

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BArch R 4701/14215 Band 1, o. fol., Zl. 6045-0 RPM T 2.

StLA, LT US 4373/1949, Einantwortungsurkunde, Nachlass Anna Gräfin Lamberg.BArch R 4701/14215 Band 1, o. fol., Schreiben vom Reichspostministerium an dieGeneralpostkasse, Berlin W 66, am 22. Juli 1941, Zl. Va/ St r 6045-0 RPMT 2.